Bauen und Wohnen
Auf dieser Seite finden Sie Informationen rund um das Thema Bauen, wie zum Beispiel aktuelle Bauprojekte, Bauleitpläne und Planunterlagen, ebenso wie zum Thema Wohnen, wie zum Beispiel aktuelle Wohnangebote oder den Plochinger Mietspiegel. Ebenfalls können Sie sich über die Grundbucheinsichtsstelle sowie über die Bodenrichtwerte informieren.
Planen und Bauen
Stadtentwicklung
Gesamtstädtisches Entwicklungskonzept
Als neue Grundlage für eine erfolgreiche, zukunftsorientierte Stadtentwicklung wurde in einem Bearbeitungsprozess von zwei Jahren das gesamtstädtische Entwicklungskonzept (GEK) für die Stadt Plochingen entwickelt. Der Gemeinderat hat diesem am 26.06.2018 zugestimmt:
Das vorliegende GEK für die Stadt Plochingen bündelt ressortübergreifend alle vorhandenen Fachplanungen und Konzepte. Es soll Antworten auf die wirtschaftlichen, demographischen und gesellschaftlichen Heraus-forderungen finden und einen Handlungsrahmen für die Arbeit von Gemeinderat und Verwaltung bieten.
Das GEK besitzt nicht die Bearbeitungstiefe eines sogenannten „Stadtentwicklungsplans“, der im Vergleich der unterschiedlichen Planungsansätze in der Stadtentwicklung den umfassendsten Ansatz bietet. Neben Leitzielen / Oberzielen werden im Stadtentwicklungsplan für alle Themenbereiche der Stadtentwicklung Perspektiven für einen Zeitraum von rund zehn bis 15 Jahren unter breiter Beteiligung der Bürgerinnen und Bürger und unter Einbindung des Gemeinderats entwickelt. Im Gegensatz zum Stadtentwicklungsplan (STEP), der strategische Ziele für die unterschiedlichsten Themen der Stadtentwicklung behandelt, stehen im GEK die räumlichen und städtebaulichen Themen im Vordergrund.
Wohnungsbau in Plochingen
Masterplan Wohnungsbau 2035
Der Gemeinderat hat die Stadtverwaltung mit der Entwicklung einer Wohnungsbaukonzeption beauftragt, um eine langfristige Strategie für die Wohnungsbauentwicklung der Stadt Plochingen zu finden. Grundsätzliche Zielsetzung ist, die bedarfsgerechte Wohnraumversorgung sicherzustellen. In Zusammenarbeit mit der Stadtverwaltung erarbeitet die Abteilung Stadtplanung und Umwelt des Verbandsbauamtes in einem mehrstufigen Erarbeitungsprozess den nun vorliegenden Masterplan Wohnungsbau für das Zieljahr 2035. Der Masterplan wurde am 03.11.2020 vom Gemeinderat beschlossen.
Der Masterplan Wohnungsbau gliedert sich in fünf Kapitel:
- In den Kapiteln eins und zwei werden die Grundlagen für den Wohnungsbau beleuchtet. Als Basis erfolgt die Darstellung wesentlicher Rahmenbedingungen für den Wohnungsbau hinsichtlich des Erfordernisses von bedarfsgerechtem Wohnungsbau und der Ableitung aus übergeordneten Planungen. Ebenfalls analysiert der Bericht relevante strukturelle Daten zum Wohnungsbau sowie die lokalen Einflussfaktoren, Akteure und Marktbedingungen.
- In den Kapiteln drei und vier stellt der Bericht die erhobenen Flächenpotentiale im Innen- und Außenbereich der Stadt vor. Diese werden anhand eines Übersichtsplanes und Steckbriefen mit relevanten Strukturdaten und Entwicklungsperspektiven eingeordnet. Anhand der Streckbriefe wird bereits der zeitliche Umsetzungshorizont der jeweiligen Projekte innerhalb der Betrachtungsperspektive bis 2035 definiert. Um das vorhandene Entwicklungspotential bewerten zu können werden im Verhältnis dazu der voraussichtliche Bedarf auf dem Wohnungsbau mit Hilfe einer Szenarienbildung ermittelt. Hier hat sich in der Diskussion bereits das Szenario des „moderaten Wachstums“ durchgesetzt. Das Vorzugsszenario wird im Bericht vertiefend beleuchtet.
- Die letztendliche Strategie der Wohnungsbauentwicklung wird in Teil fünf aus den Ergebnissen der vorherigen Analyse und Bewertungen definiert. Als Ergebnis steht ein umfassendes Strategiepapier, das sowohl die generelle Zielausrichtung der Wohnungsbauentwicklung formuliert als auch die Umsetzungsperspektive wesentlicher Projekte im Wohnungsbau aus einer Gegenüberstellung des Wohnungsbaubedarfes sowie des bestehenden Angebotes herausstellt.
Die zwei Säulen des kommunalen Handelns, das kommunale Eigentum sowie die kommunale Planungshoheit nehmen eine strukturell tragende Rolle ein. Grundsätzlich sollen neue und positive Impulse im Wohnungsbau gesetzt werden. Als allgemeine Strategieleitsätze werden eine positive Vermarktungsstrategie, die Unterstützung von innovativen und umweltfreundlichen (ressourcenschonenden und klimafreundlichen) Baukonzepten sowie der grundsätzlich integrierte Ansatz der Wohnungsbauentwicklung formuliert.Wesentliche Entwicklungsansätze im Wohnungsbau beinhalten das Bestreben der Stadt Plochingen, zukünftig verstärkt als offensiver Akteur auf dem Wohnungsbau aufzutreten. Der ermittelte Bedarf im Wohnungsbau soll in erster Linie durch Projekte im Innenbereich gedeckt werden. Zur Umsetzung einer stabilen Aktivierungsquote der Innenentwicklungspotentiale stellt der Bericht konkrete Handlungsempfehlungen vor. Die Außenentwicklung erfolgt ergänzend zur Innenentwicklung nach einem definierten Zeitplan. Im Masterplan Wohnungsbau werden dafür konkrete strategische Handlungsansätze benannt, die zukünftig die Grundlage für das kommunale Handeln im Wohnungsbau darstellen.
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Sachgebietsleitung Stadtplanung
Sachbearbeitung Stadtplanung
Aktuelle städtebauliche Projekte
Erneuerung Filsgebiet-West
Erneuerung Filsgebiet-West
Mit dem städtebaulichen Projekt "Erneuerung Filsgebiet-West" ist eine gestalterische, ökologische, soziale und funktionale Aufwertung des bisher vernachlässigten Siedlungsbereiches an der Fils geplant. Als Zielsetzung einer nachhaltigen Quartiersentwicklung wurde die Verbesserung des Umfeldes für die im Bereich vorhandenen Wohnnutzung und die Bereitstellung von Gewerbeflächen für zukunftsfähige Gewerbebetriebe ausgegeben. Bisher untergenutzte und brach liegende Flächen im Innenbereich sollen aktiviert werden. Die Neuordnung und Ergänzung der Erschließung im Gebiet steht dafür auf der Agenda. Um das Gebiet mit einem neuen Image erlebbar zu machen hat sich die Stadt außerdem vorgenommen, die Freiräume am Fluss neu zu ordnen, Aufenthaltsflächen zu schaffen und die Fils erlebbar zu machen.
Das Projekt wird im Rahmen der städtebaulichen Sanierungsmaßnahme "Filsgebiet-West" als förmlich festgelegtes Sanierungsgebiet entwickelt. Aufgrund analysierter städtebaulicher Missstände ist die Sanierungssatzung am 08.06.2017 in Kraft getreten. Die Maßnahme wird mit Mitteln aus dem Bund-Länder-Programm "Wachstum und nachhaltige Erneuerung" gefördert. Das Sanierungsgebiet hat eine Größe von 12,3 Hektar. Weitere Grundlagen zum Sanierungsgebiet finden Sie hier.
Lage und Beschreibung
Das Filsgebiet-West liegt an beiden Uferseiten der Fils. Der Fluss bildet das prägende naturräumliche Element im Gebiet. Die äußere Umgrenzung wird definiert von den harten Grenzen der Bahnlinien Stuttgart-Ulm sowie Stuttgart-Tübingen. Im Süden bildet die vierspurig ausgebaute B10 die Begrenzung des Untersuchungsraumes. Das Gebiet ist in der Nutzungsstruktur ungeordnet. Gewerbeflächen, Wohnnutzung, Landwirtschaft und Vereinsnutzungen stoßen ohne Gliederung aufeinander. Die Erschließung von Außen ist durch Unterführungen unter der Bahnlinie gegeben. Im Gebiet dienen die Straße "Am Filswehr" sowie "Filsweg" als Anliegerstraßen. Die Orientierung im Gebiet fällt schwer, der Querschnitt der Verkehrswege entsprechen nicht heutigen Standards. Die Filsbrücke dient der Anbindung des südlichen Gebietsteils an die Erschließungswege der Stadt. Die Brücke ist marode und soll im Zuge der Sanierung durch einen Ersatzneubau zukunftsfähig erneuert werden.
Status
Für die Bearbeitung der Kernthemen für die Gebietsentwicklung wurde ein Planungsteam aus Projektsteuerung sowie Ingenieuren aus der Freianlagen, Brücken- und Erschließungsplanung beauftragt. Eine städtebauliche Planung mit der Aufstellung von zwei Bebauungsplänen ist zur planungsrechtlichen und bauordnungsrechtlichen Sicherung der Neuordnung die Voraussetzung für die Umsetzung konkreter Baumaßnahmen.
Zur Darstellung des Verfahrensstandes werden regelmäßig Statusberichte veröffentlicht:
Anliegerdialog: Am 06.05.2023 sind alle Anlieger im Gebiet herzlich zum "Anliegerdialog" eingeladen. Die bisherigen Planungsüberlegungen sollen bei der Veranstaltung mit der Anliegerschaft diskutiert werden. Die Stadtverwaltung freut sich auf Ihre Teilnahme.
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Sachgebietsleitung Stadtplanung
Straßenraumgestaltung Bahnhofstraße
Bauleitplanung
Die Bauleitplanung regelt auf Grundlage des Baugesetzbuches die bauliche und sonstige Nutzung der Grundstücke in der Gemeinde. Instrumente der Bauleitplanung sind der Flächennutzungsplan (vorbereitender Bauleitplan) sowie der Bebauungsplan (verbindlicher Bauleitplan).
Hinweis: Die Einsicht in die Planunterlagen über das Internet sowie die Abgabe von Stellungnahmen mit Anregungen und Bedenken zur Planung ist nur während der Beteiligungsfrist der jeweiligen Planung möglich. Diese ist in den Bekanntmachungen der jeweiligen Planung benannt. Die Originale der Unterlagen, die aufgrund einer amtlichen Bekanntmachung in den „Plochinger Nachrichten“ öffentlich ausliegen, können mit vorheriger Terminvereinbarung beim Verbandsbauamt Plochingen (Rathaus II, Schulstraße 5, Zimmer 1.05) eingesehen werden.
Konkrete Informationen, sowie Einsicht in alle weiteren Bauleitpläne der Stadt Plochingen erhalten Sie beim Verbandsbauamt Plochingen.
Für Fragen zur Planung steht Ihnen gerne Frau Cirak und Herr Bausch vom Verbandsbauamt Plochingen, Abt. Stadtplanung und Umwelt zur Verfügung (Kontakt per Klick auf "Bauleitplanung").
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Sachgebietsleitung Stadtplanung
Sachbearbeitung Stadtplanung
Aktuelle Bauleitplanverfahren
Bebauungsplan und örtliche Bauvorschriften "Mausöhrlen, Erste Änderung"
Bebauungsplan und örtliche Bauvorschriften "Mausöhrlen, 1. Änderung"
Erneute Beteiligung der Öffentlichkeit gemäß § 4a Abs. 3 BauGB
Der Gemeinderat der Stadt Plochingen hat in seiner öffentlichen Sitzung am 21.03.2023 den erneuten Aufstellungsbeschluss des Bebauungsplans und örtlicher Bauvorschriften „Mausöhrlen, 1. Änderung“ gefasst.In Folge des Aufstellungsbeschlusses hat der Gemeinderat in selber Sitzung den fortgeschriebenen Entwurf zum Bebauungsplan und der örtlichen Bauvorschriften „Mausöhrlen, 1. Änderung“ gebilligt. Auf dieser Grundlage wurde der Beschluss über die erneute Beteiligung der Öffentlichkeit sowie der Behörden und sonstiger Träger öffentlicher Belange gemäß § 4a Abs. 3, in Verbindung mit §§ 3 und 4 Abs. 2 BauGB gefasst.
Für den räumlichen Geltungsbereich ist der beigefügte Lageplan des Verbandsbauamts Plochingen vom 07.03.2023 maßgeblich. Der Geltungsbereich hat eine Fläche von ca. 6,7 ha und wird wie folgt begrenzt:
- Nordöstlich durch die südliche Grenze des Flurstücks-Nr. 6070/4 (Schorndorfer Straße L 1201)
- Südöstlich durch Teilflächen der Flurstücke Nr. 3541/1, die Flurstücke Nr. 3545/3 (Weg) und 3549 (Weg)
- Südlich durch die Flurstücks-Nr. 3531, 4391/1 (Weg), 4036 (Weg), 3995, 4010/1 (Weg)
- Westlich durch die Flurstücke Nr. 4016 und 4378 (Weg), 4383 (Weg), 4386, 4395 (Otto-Löffler-Weg), 4390, 4390/1 und /2.
Durch die Aufgabe der Nutzung als Kreiskrankenhauses auf dem Stumpenhof ist das Planungsziel des bestehenden Bebauungsplanes "Mausöhrlen" nicht mehr umsetzbar. Mit einem Nachnutzungskonzept als Verwaltungsstandort des Landratsamtes Esslingen entsteht durch die Umnutzung von Bestandsgebäuden sowie den ergänzenden Neubau das Erfordernis zur Änderung des Bebauungsplanes und der örtlichen Bauvorschriften. Die Änderungen betreffen insbesondere den Nutzungszweck von Gemeinbedarfsflächen, den Zuschnitt überbaubarer Grundstücksflächen und das Maß der baulichen Nutzung. Gleichzeitig werden überholte Festsetzungen für Verkehrs- und Versorgungsflächen dem Bestand angepasst. Durch die Änderung des Bebauungsplanes und der örtlichen Bauvorschriften wird die Nachnutzung somit planungsrechtlich und bauordnungsrechtlich gesichert.
Bestehende Bauleitpläne
Flächennutzungsplan 2031
Flächennutzungsplan 2031
Für das Gebiet des Gemeindeverwaltungsverbandes Plochingen–Altbach-Deizisau ist seit 05.06.2015 die 1. Fortschreibung des Flächennutzungsplans 2031 mit Bekanntmachung der Genehmigung in Kraft getreten.
Der Flächennutzungsplan ist ein vorbereitender Bauleitplan, der keine direkte Rechtskraft für die Bürger bzw. die Öffentlichkeit entfaltet, sondern für die Behörden verbindliche Hinweise zur Entscheidung von Vorhaben oder den Inhalt von Bebauungsplänen gibt. Vereinfacht dargestellt bildet der Plan das freiräumliche und städtebauliche Entwicklungskonzept des Verbandsgebietes ab. Hier wird für das gesamte Gebiet der Gemeinden des Gemeindeverwaltungsverbandes nach den erkennbaren Bedürfnissen der Bevölkerung, Wirtschaft und Infrastruktur für einen überschaubaren Zeitraum die Art aller raumbedeutsamen Nutzungen festgelegt. Neben den Bedürfnissen für die wesentlichen Grundfunktionen einer Stadt, Wohnen, Arbeiten, Versorgung und Verkehr sind dies vor Allem auch die Bedürfnisse der Erholung und des Freiraumerhalts.
Nachfolgend finden Sie die wesentlichen Bestandteile des Flächennutzungsplans 2031 mit beigefügtem Umweltbericht:
1. Änderung, Teilbereich 1 Schafhausäcker II
Am 08.06.2018 trat die 1. Änderung des Flächennutzungsplans 2031 im Teilbereich 1 „Schafhausäcker II“ mit der Bekanntmachung der Genehmigung in Kraft. Auf der Gemarkung der Stadt Plochingen wurde eine bestehende Gemeinbedarfsfläche in die Darstellung einer geplanten Wohnbaufläche geändert. Nachfolgend finden Sie die Planunterlagen der Änderung:
1. Berichtigung im Geltungsbereich des Bebauungsplans „Eisenbahnstraße/Güterbahnhof, westlicher Teil“, Plochingen
Die 1. Berichtigung gem. § 13a Abs. 2 Nr. 2 Baugesetzbuch (BauGB) des Flächennutzungsplanes 2031 (1. Fortschreibung) wird erforderlich, um die abweichenden Festsetzungen des Bebauungsplanes der Innenentwicklung (§ 13a BauGB) „Eisenbahnstraße/Güterbahnhof, westlicher Teil“ im Bereich der Gemarkung Plochingen in die Planzeichnung des Flächennutzungsplans umzusetzen. Die Satzung des Bebauungsplans mit örtlichen Bauvorschriften trat am 09.08.2018 mit ihrer ortsüblichen Bekanntmachung in Kraft. Die Berichtigung des Flächennutzungsplanes umfasst die Neudarstellung der Festsetzungen zur Art der baulichen Nutzung der Bauflächen im markierten Geltungsbereich gemäß der Nutzungsgliederung im oben bezeichneten Bebauungsplan. Die Differenzierung zwischen gewerblichen Bauflächen und Sondergebiet „Musikzentrum“ wird in die Darstellung der Planzeichnung des Flächennutzungsplanes übernommen. Gleichzeitig erfolgt eine Korrektur der Eintragung über die nachträgliche Übernahme der Abgrenzung des Sanierungsgebietes „I-Bahnhofsbereich Plochingen“ im Bereich der Eisenbahnstraße gemäß der Erweiterungssatzung vom 22.12.2016. Mit der Berichtigung werden die bestehenden Darstellungen des Flächennutzungsplanes 2031, 1. Fortschreibung innerhalb des Geltungsbereiches überlagert und ersetzt.
2. Berichtigung im Geltungsbereich des Bebauungsplans "Untere Halden", Deizisau
Die 2. Berichtigung des Flächennutzhungsplanes 2031 (1. Fortschreibung) gem. § 13a Abs. 2 Nr. 2 Baugesetzbuch (BauGB) wird erforderlich, um ddie abweichenden Festsetzungen des Bebauungsplanes "Untere Halden" (Bebauungsplan im beschleunigten Verfahren gem. § 13b BauGB) auf dem Gebiet der Gemarkung Deizisau in die Planzeichnung des Flächennutzungsplanes umzusetzen. Die Satzung des Bebauungsplans mit örtlichen Bauvorschriften trat am 30.04.2020 mit ihrer örtsüblichen Bekanntmachung in Kraft. Die Berichtigung des Flächennutzungsplanes umfasst die Änderung der bisher als "Grünfläche - Bestand" dargestellten Fläche in eine Wohnbaufläche.
3. Berichtigung im Geltungsbereich des vorhabenbezogenen Bebauungsplans "Ehemaliger Moltkebehälter", Plochingen
Die 3. Berichtigung des Flächennutzungsplanes 2031 (1. Fortschreibung) gem. § 13a Abs. 2 Nr. 2 Baugesetzbuch (BauGB) wird erforderlich, um die abweichenden Festsetzungen des vorhabenbezogenen Bebauungsplanes „Ehemaliger Moltkebehälter“ (Bebauungsplan im beschleunigten Verfahren gem. § 13a BauGB) auf der Gemarkung Plochingen in die Planzeichnung des Flächennutzungsplans umzusetzen. Die Satzung des vorhabenbezogenen Bebauungsplans mit örtlichen Bauvorschriften trat am 05.08.2021 mit ihrer ortsüblichen Bekanntmachung in Kraft. Die Berichtigung des Flächennutzungsplanes umfasst die Änderung einer bisher als "Grünfläche - Bestand" dargestellten Fläche in eine Wohnbaufläche. Entsprechend der Festsetzung des vorhabenbezogenen Bebauungsplanes zur Nutzungsart (Allgemeines Wohngebiet) erfolgt die Darstellung als "Wohnbaufläche - Bestand". Die Fläche grenzt unmittelbar an bestehende Wohnbauflächen an.
Hinweis zur Berichtigung: Die Berichtigung stellt einen redaktionellen Vorgang dar, auf den die Vorschriften über die Aufstellung von Bauleitplänen keine Anwendung finden. Sie erfolgt ohne Öffentlichkeits- und Behördenbeteiligung, beinhaltet keinen Umweltbericht und bedarf nicht der Genehmigung.
Allgemeiner Hinweis: Die hier bereitgestellten Daten sind nicht rechtsverbindlich und nur mit einem gültigen Stempel oder Unterschrift gültig.
Weitere Auskünfte zum Flächennutzungsplan sowie dem beigefügtem Umweltbericht erhalten Sie im Verbandsbauamt Plochingen, Abt. Stadtplanung und Umwelt (Rathaus II, Schulstraße 5). Hier ist auch die Einsicht in weitere, erläuternde Unterlagen möglich.
Flächennutzungsplan 2031 - Zweite Änderung „Klingenäcker/Schönhüttlen Nord“ in Deizisau
Flächennutzungsplan 2031 - 2. Änderung „Klingenäcker / Schönhüttlen Nord“ in Deizisau
Die Verbandsversammlung des Gemeindeverwaltungsverbandes Plochingen – Altbach – Deizisau hat in ihrer öffentlichen Sitzung am 02.05.2022 den Feststellungsbeschluss für die 2. Änderung des Flächennutzungsplans 2031, „Klingenäcker / Schönhüttlen Nord“ in Deizisau beschlossen. Mit Genehmigungsbescheid des Landratsamtes Esslingen sowie dessen Bekanntmachung in den Amtsblätter der Verbandsgemeinden Plochingen-Altbach-Deizisau ist die oben genannte Änderung des Flächennutzungsplan 2031 am 01./02.09.2022 in Kraft getreten.
Die 2. Änderung des Flächennutzungsplans 2031 des Gemeindeverwaltungsverbandes Plochingen-Altbach-Deizisau liegt auf der Gemarkung Deizisau, im Bereich „Klingenäcker / Schönhüttlen Nord“. Durch die Flächenerweiterung in dem Bereich „Äußerer Brühl“ und „Klingenäcker / Schönhüttlen Nord“ soll ein städtebaulich zusammenhängendes Misch- und Gewerbegebiet entwickelt werden. Der Geltungsbereich umfasst eine Fläche von 2,43 ha, davon 1,5 ha geplante gewerbliche Baufläche und 0,88 ha geplante gemischte Baufläche. Maßgebend ist der Lageplan Geltungsbereich des Verbandsbauamtes vom 28.11.2019, der im folgenden Kartenausschnitt dargestellt ist.
Die Entwurfsunterlagen des Flächennutzungsplans – 2. Änderung, „Klingenäcker / Schönhüttlen Nord“ in Deizisau bestehen aus der Planzeichnung sowie der Begründung mit Umweltbericht.
Ebenfalls in der Sitzung am 02.05.2022 wurden die Belange aus der Beteiligung der Öffentlichkeit sowie der Behörden gem. § 4a Abs. 3 BauGB abgewogen. Die vorgelegten Abwägungstabellen werden zur Verfügung gestellt:
Allgemeiner Hinweis: Die hier bereitgestellten Daten sind nicht rechtsverbindlich und nur mit einem gültigen Stempel oder Unterschrift gültig.
Baugebiet "Stumpenhof Süd-Talweg"
Baugebiet "Stumpenhof Süd-Talweg"
Als Grundlage für die Bebauung im neuen Baugebiet Stumpenhof Süd ist der Bebauungsplan mit örtlichen Bauvorschriften "Stumpenhof Süd - Talweg" seit 18.12.2014 rechtsgültig. Nachfolgend finden Sie die Satzungsunterlagen des Bebauungsplans mit örtlichen Bauvorschriften:
Seit dem 07.04.2016 ist die erste Änderung des Bebauungsplanes und der örtlichen Bauvorschriften für einen Teilbereich am Landskrona Weg In-Kraft getreten:
Bebauungsplanunterlagen „Stumpenhof Süd-Talweg, 1. Änderung" (PDF / 1,995 MiB)
Am 20.10.2016 ist die zweite Änderung des Bebauungsplanes und der örtlichen Bauvorschriften mit Änderungen in den textlichen Festsetzungen In-Kraft getreten:
Bebauungsplanunterlagen „Stumpenhof Süd-Talweg, 2. Änderung“ und örtliche Bauvorschriften „Stumpenhof Süd-Talweg, 2. Änderung“ (PDF / 1,583 MiB)
Hinweis: Die hier bereitgestellten Daten sind nicht rechtsverbindlich und nur mit einem gültigen Stempel oder Unterschrift gültig.
Weitere Auskünfte zur Bebaubarkeit erhalten Sie im Verbandsbauamt Plochingen (Rathaus II, Schulstraße 5, Zimmer 22). Hier ist auch die Einsicht in weitere erläuternde Unterlagen möglich.
Vorhabenbezogener Bebauungsplan "Bruckenwasen, 3
Vorhabenbezogener Bebauungsplan "Bruckenwasen, 3. Änderung
In der öffentlichen Sitzung am 26.05.2020 hat der Gemeinderat den vorhabenbezogenen Bebauungsplan "Bruckenwasen, 3. Änderung" mit Vorhaben- und Erschließungsplan als Satzung beschlossen. Der Bebauungsplan trat mit seiner ortsüblichen Bekanntmachung im Amtsblatt am 18.06.2020 in Kraft. Die Ergebnisse der erneuten Abwägung werden den jeweiligen Personen mitgeteilt.
Ebenfalls in der Sitzung am 26.05.2020 wurden die Belange aus der erneuten Beteiligung der Öffentlichkeit sowie der Behörden gem. § 4a Abs. 3 BauGB abgewogen. Die vorgelegten Abwägungstabellen werden zur Verfügung gestellt:
Abwägungstabelle Öffentlichkeit (PDF / 1,282 MiB)
Abwägungstabelle Behörden (PDF / 54,8 KiB)
Hinweis: Die hier bereitgestellten Daten sind nicht rechtsverbindlich und nur mit einem gültigen Stempel oder Unterschrift gültig.
Die Einsichtnahme in die Originalunterlagen, die Einsicht in darin verwiesene Normen sowie Auskünfte zum Bebauungsplan erhalten Sie im Verbandsbauamt Plochingen (Rathaus II, Schulstraße 5, Zimmer 1.05).
Bebauungsplan und örtliche Bauvorschriften "Obere Bergstraße"
Bebauungsplan und örtliche Bauvorschriften Obere Bergstraße
In der öffentlichen Sitzung am 06.10.2020 hat der Gemeinderat den Bebauungsplan "Obere Bergstraße" im beschleunigten Verfahren gem. § 13a BauGB als Satzung beschlossen. Der Bebauungsplan trat mit seiner ortsüblichen Bekanntmachung im Amtsblatt am 22.10.2020 in Kraft. Die Ergebnisse der erneuten Abwägung werden den jeweiligen Personen mitgeteilt.
Ebenfalls in der Sitzung am 06.10.2020 wurden die Belange aus der Beteiligung der Öffentlichkeit sowie der Behörden gem. § 4a Abs. 3 BauGB abgewogen. Die vorgelegten Abwägungstabellen werden zur Verfügung gestellt:
Abwägungstabelle Öffentlichkeit (PDF / 139,3 KiB)
Abwägungstabelle Behörden (PDF / 71,6 KiB)
Hinweis: Die hier bereitgestellten Daten sind nicht rechtsverbindlich und nur mit einem gültigen Stempel oder Unterschrift gültig.
Die Einsichtnahme in die Originalunterlagen, die Einsicht in darin verwiesene Normen sowie Auskünfte zum Bebauungsplan erhalten Sie im Verbandsbauamt Plochingen (Rathaus II, Schulstraße 5, Zimmer 1.05).
Vorhabenbezogener Bebauungsplan "Ehemaliger Moltkebehälter"
Vorhabenbezogener Bebauungsplan "Ehemaliger Moltkebehälter"
In der öffentlichen Sitzung am 27.07.2021 hat der Gemeinderat den vorhabenbezogenen Bebauungsplan "Ehemaliger Moltkebehälter" mit Vorhaben- und Erschließungsplan als Satzung beschlossen. Der Bebauungsplan trat mit seiner ortsüblichen Bekanntmachung im Amtsblatt am 05.08.2021 in Kraft. Die Ergebnisse der erneuten Abwägung werden den jeweiligen Personen mitgeteilt.
Ebenfalls in der Sitzung am 27.07.2021 wurden die Belange aus der Beteiligung der Öffentlichkeit sowie der Behörden gem. § 4a Abs. 3 BauGB abgewogen. Die vorgelegten Abwägungstabellen werden zur Verfügung gestellt:
Abwägungstabelle Öffentlichkeit (PDF / 2,444 MiB)
Abwägungstabelle Behörden (PDF / 463,7 KiB)
Hinweis: Die hier bereitgestellten Daten sind nicht rechtsverbindlich und nur mit einem gültigen Stempel oder Unterschrift gültig.
Die Einsichtnahme in die Originalunterlagen, die Einsicht in darin verwiesene Normen sowie Auskünfte zum Bebauungsplan erhalten Sie im Verbandsbauamt Plochingen (Rathaus II, Schulstraße 5, Zimmer 1.05).
Wohnen in Plochingen
Wohnraum in Plochingen
Wohnungen des Eigenbetrieb Wohnen Plochingen
Die Wohnungen des Eigenbetriebs Wohnen wurden von den öffentlichen Geldern gefördert, daher können die Wohnungen nur an Mieter vermietet werden, welche einen Wohnberechtigungsschein besitzen. Seit 2017 wird die kaufmännische und technische Verwaltung der 10 Bestandsobjekte von der Kreisbaugenossenschaft Kirchheim-Plochingen eG, Geschäftsstelle Plochingen, übernommen. Insgesamt stehen 115 Wohnungen unterschiedlicher Größe und Ausstattung zur Verfügung.
Aktuelle Mietangebote des Eigenbetrieb Wohnen Plochingen
Der Eigenbetrieb Wohnen verfügt zudem über 8 altersgerechte Wohnungen im Gebäude Johanniter Straße 15. Die übrigen Wohnungen sind im Privateigentum. Die Gesellschaft für Wohnungs- und Gewerbebau Baden-Württemberg AG in Stuttgart verwaltet die Wohnungen. Das Haus verfügt über einen Aufzug und Hausmeisterbetreuung. Sämtliche Betreuungsangebote der Sozialstation oder des Johanniterstiftes können die Bewohner in Eigenregie beauftragen.
Projekt „TürÖffner“ – Gemeinsame Wohnrauminitiative der Stadt Plochingen mit Caritas Fils-Neckar-Alb
Die Stadt Plochingen unterstützt die Wohnrauminitiative der Caritas Fils-Neckar-Alb und wird damit zum „TürÖffner“. Ziel ist es, Menschen ein Zuhause zu geben, die aufgrund ihrer Einkommens- oder Lebenssituation keine Wohnung finden.
Nicht nur in Plochingen, sondern in der gesamten Region und darüber hinaus ist Wohnraum ein knappes Gut. Gleichzeitig stehen Wohnungen leer, da Eigentümer aus unterschiedlichen Gründen nicht vermieten möchten. Das lässt die Immobilien- und Mietpreise steigen und bezahlbare Wohnungen sind kaum mehr auf dem Markt. Immer mehr Menschen sind aufgrund ihrer Einkommens- oder Lebenssituation von Wohnungsnot bedroht und auf Unterstützung angewiesen.
Mit dem Projekt TürÖffner begann Caritas Fils-Neckar-Alb bereits Ende 2018, dem akuten Wohnraummangel für Benachteiligte entgegenzuwirken. Unterstützt durch die kirchliche Wohnraumoffensive sollen zum einen Eigentümer zu einer Vermietung bewegt und mit geeigneten Mietern zusammengebracht und zum anderen potentielle Mieter, die nur schwer eine Wohnung finden, bei ihrer Suche nach bezahlbarem Wohnraum begleitet werden. Gefördert wird das Projekt durch den Förderfonds „bezahlbarer Wohnraum“ der Diözese Rottenburg-Stuttgart. Auch die Stadt Plochingen beteiligt sich am Projekt und bietet dabei – zunächst befristet bis 31.03.2024 – unentgeltliche Vermittlerdienste für Menschen mit eingeschränkten Möglichkeiten am Wohnungsmarkt an. Bürgerinnen und Bürger, die über Wohnraum verfügen, den sie vermieten und damit jemandem ein Zuhause geben möchten, dürfen sich dazu gerne bei Frau Schultze von der Caritas Fils-Neckar-Alb melden und beraten lassen. Seit 1. April 2022 steht sie Plochingen als dauerhafte Ansprechpartnerin für das Projekt zur Verfügung. Mögliche wöchentliche Sprechzeiten – je nach Nachfrage – werden bei Zustandekommen rechtzeitig bekanntgegeben.
Für jede vermittelte Wohnung, die mindestens sechs Monate leer stand, kann zudem bis zum 31.12.2023 eine sogenannte Wiedervermietungsprämie in Höhe von zwei Nettomonatskaltmieten (max. 2.000 Euro) vom Land Baden-Württemberg ausbezahlt werden, die wiederum in Form von Vermieterprämien an Vermieter weitergegeben werden kann. Die Prämie kann beispielsweise auch dafür verwendet werden, Wohnraum für die Nutzung oder Vermietung herzurichten. Voraussetzung für diese Zuwendung ist, dass zum Zeitpunkt der Antragstellung einerseits der Wohnraum bereits länger als sechs Monate leer stand und andererseits ein neues unbefristetes bzw. für die Dauer von mindestens einem Jahr befristetes Mietverhältnis besteht, welches durch kommunale Aktivität (Beratung oder Vermittlung) zustande kam. Weitere Informationen zum Projekt „TürÖffner“ der Caritas Fils-Neckar-Alb
Weitere Informationen zur Wiedervermietungsprämie
Kontakt:
Caritas Fils-Neckar-Alb
Frau Melanie Schultze
Wohnrauminitiative TürÖffner Landkreis Esslingen
Mettinger Straße 123
73728 Esslingen
Telefon: 0711 396954-30
Mobil: 0162 2329668
Fax: 0711 396954-54
E-Mail: schultze.m@caritas-fils-neckar-alb.de
Internet: www.caritas-fils-neckar-alb.de
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Sachbearbeitung Liegenschaften
Mietspiegel
Da die langjährig gängige Praxis, die ortsübliche Vergleichsmiete für Plochingen, Altbach und Deizisau über den Esslinger Mietspiegel zu bestimmen, vom Amtsgericht Esslingen nicht mehr akzeptiert wurde, ergriff die Stadtverwaltung Plochingen die Initiative für einen gemeinsamen Mietspiegel innerhalb des Gemeindeverwaltungsverbands. Der Mietspiegel soll Mietern und Vermietern bei der sach- und fachgerechten Mietpreisentwicklung als Orientierung dienen und Rechtssicherheit bieten.
Unter Beteiligung des Haus-, Wohnungs- und Grundeigentümer-Vereins Plochingen und Umgebung e.V. und des Mieterbundes Esslingen-Göppingen e.V. wurden durch das EMA-Institut für empirische Marktanalysen zunächst 7.100 per Zufall ausgewählte Wohnungseigentümer und Wohnungsmieter in den drei Kommunen, deren Mietverhältnis in den letzten sechs Jahren neu geschlossen oder geändert wurde, befragt. Auf Grundlage der Rückläufe ermittelte das Institut unabhängig jeglicher Wohnwertmerkmale eine durchschnittliche Nettomiete von 8,98 Euro/m² in den drei Kommunen.
Für die Mietpreisberechnung gilt es weiterhin, insbesondere die Größe, das Baujahr sowie weitere ausschlaggebende Merkmale zu berücksichtigen. Im Mietspiegel sind daher die Basis-Nettomieten je nach Wohnfläche für die jeweilige Kommune aufgelistet. In einer Zu- und Abschlagstabelle werden zudem weitere signifikante Merkmale wie das Baujahr, die Lage, Ausstattung und Modernisierungsmaßnahmen über ein Prozentpunktesystem bewertet. Um auch weitere im Einzelfall relevante Merkmale zu berücksichtigen, die nicht generell mitpreis-beeinflussend sind, kann eine Preisspanne von +/- 17 Prozent ausgeschöpft werden.
Der qualifizierte Mietspiegel der Stadt Plochingen ist zum 31.05.2023 ausgelaufen. Derzeit wird die Fortschreibung des neuen qualifizierten Mietspiegels erarbeitet. Bis dahin ist der aktuelle Mietspiegel als „einfacher Mietspiegel“ weiterhin gültig. Die Veröffentlichung des neuen Mietspiegels wird (voraussichtlich im Herbst 2023) über die Homepage und über die Plochingen Nachrichten erfolgen.
Den Mietspiegel für die Stadt Plochingen können Sie hier (PDF / 12,938 MiB) einsehen. Printexemplare sind in den Rathäusern erhältlich.
Unterstützung bei der Berechnung bietet der Online-Rechner für die Stadt Plochingen.
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Bodenrichtwerte
Die aktuellen Bodenrichtwerte und Bodenrichtwertkarte für die Stadt Plochingen finden Sie unter folgendem Link:
Bodenrichtwerte und Bodenrichtwertkarte der Stadt Plochingen Bodenrichtwerte
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Gemeinsamer Gutachterausschuss im Landkreis Esslingen
Ohmstraße 16
72622 Nürtingen
Tel.: 07022/24234-0
Mail: info@gua-lkes.de
Homepage: www.gutachterausschuss-lkes.de