Bauen und Wohnen

Auf dieser Seite finden Sie Informationen rund um das Thema Bauen, wie zum Beispiel aktuelle Bauprojekte, Bauleitpläne und Planunterlagen, ebenso wie zum Thema Wohnen, wie zum Beispiel aktuelle Wohnangebote oder den Plochinger Mietspiegel. Ebenfalls können Sie sich über die Grundbucheinsichtsstelle sowie über die Bodenrichtwerte informieren.

Planen und Bauen

Bauleitplanung

Flächennutzungsplan 2031

Flächennutzungsplan 2031

Flächennutzungsplan der Stadt Plochingen

Für das Gebiet des Gemeindeverwaltungsverbandes Plochingen–Altbach-Deizisau ist seit 05.06.2015 die 1. Fortschreibung des Flächennutzungsplans 2031 mit Bekanntmachung der Genehmigung in Kraft getreten.

Der Flächennutzungsplan ist ein vorbereitender Bauleitplan, der keine direkte Rechtskraft für die Bürger bzw. die Öffentlichkeit entfaltet, sondern für die Behörden verbindliche Hinweise zur Entscheidung von Vorhaben oder den Inhalt von Bebauungsplänen gibt. Vereinfacht dargestellt bildet der Plan das freiräumliche und städtebauliche Entwicklungskonzept des Verbandsgebietes ab. Hier wird für das gesamte Gebiet der Gemeinden des Gemeindeverwaltungsverbandes nach den erkennbaren Bedürfnissen der Bevölkerung, Wirtschaft und Infrastruktur für einen überschaubaren Zeitraum die Art aller raumbedeutsamen Nutzungen festgelegt. Neben den Bedürfnissen für die wesentlichen Grundfunktionen einer Stadt, Wohnen, Arbeiten, Versorgung und Verkehr sind dies vor Allem auch die Bedürfnisse der Erholung und des Freiraumerhalts.

Nachfolgend finden Sie die wesentlichen Bestandteile des Flächennutzungsplans 2031 mit beigefügtem Umweltbericht:

1. Änderung, Teilbereich 1 Schafhausäcker II​, Plochingen

Am 08.06.2018 trat die 1. Änderung des Flächennutzungsplans 2031 im Teilbereich 1 „Schafhausäcker II“ mit der Bekanntmachung der Genehmigung in Kraft. Auf der Gemarkung der Stadt Plochingen wurde eine bestehende Gemeinbedarfsfläche in die Darstellung einer geplanten Wohnbaufläche geändert. Nachfolgend finden Sie die Planunterlagen der Änderung:

2. Änderung „Klingenäcker / Schönhüttlen Nord“ in Deizisau

Die Verbandsversammlung des Gemeindeverwaltungsverbandes Plochingen – Altbach – Deizisau hat in ihrer öffentlichen Sitzung am 02.05.2022 den Feststellungsbeschluss für die 2. Änderung des Flächennutzungsplans 2031, „Klingenäcker / Schönhüttlen Nord“ in Deizisau beschlossen. Mit Genehmigungsbescheid des Landratsamtes Esslingen sowie dessen Bekanntmachung in den Amtsblätter der Verbandsgemeinden Plochingen-Altbach-Deizisau ist die oben genannte Änderung des Flächennutzungsplan 2031 am 01./02.09.2022 in Kraft getreten.

Die 2. Änderung des Flächennutzungsplans 2031 des Gemeindeverwaltungsverbandes Plochingen-Altbach-Deizisau liegt auf der Gemarkung Deizisau, im Bereich „Klingenäcker / Schönhüttlen Nord“. Durch die Flächenerweiterung in dem Bereich „Äußerer Brühl“ und „Klingenäcker / Schönhüttlen Nord“ soll ein städtebaulich zusammenhängendes Misch- und Gewerbegebiet entwickelt werden. Der Geltungsbereich umfasst eine Fläche von 2,43 ha, davon 1,5 ha geplante gewerbliche Baufläche und 0,88 ha geplante gemischte Baufläche. Maßgebend ist der Lageplan Geltungsbereich des Verbandsbauamtes vom 28.11.2019, der im folgenden Kartenausschnitt dargestellt ist.

Die Unterlagen des Flächennutzungsplans – 2. Änderung, „Klingenäcker / Schönhüttlen Nord“ in Deizisau bestehen aus der Planzeichnung sowie der Begründung mit Umweltbericht:

Ebenfalls in der Sitzung am 02.05.2022 wurden die Belange aus der Beteiligung der Öffentlichkeit sowie der Behörden gem. § 4a Abs. 3 BauGB abgewogen. Die vorgelegten Abwägungstabellen werden zur Verfügung gestellt:

1. Berichtigung im Geltungsbereich des Bebauungsplans „Eisenbahnstraße/Güterbahnhof, westlicher Teil“, Plochingen

Die 1. Berichtigung gem. § 13a Abs. 2 Nr. 2 Baugesetzbuch (BauGB) des Flächennutzungsplanes 2031 (1. Fortschreibung) wird erforderlich, um die abweichenden Festsetzungen des Bebauungsplanes der Innenentwicklung (§ 13a BauGB) „Eisenbahnstraße/Güterbahnhof, westlicher Teil“ im Bereich der Gemarkung Plochingen in die Planzeichnung des Flächennutzungsplans umzusetzen. Die Satzung des Bebauungsplans mit örtlichen Bauvorschriften trat am 09.08.2018 mit ihrer ortsüblichen Bekanntmachung in Kraft. Die Berichtigung des Flächennutzungsplanes umfasst die Neudarstellung der Festsetzungen zur Art der baulichen Nutzung der Bauflächen im markierten Geltungsbereich gemäß der Nutzungsgliederung im oben bezeichneten Bebauungsplan. Die Differenzierung zwischen gewerblichen Bauflächen und Sondergebiet „Musikzentrum“ wird in die Darstellung der Planzeichnung des Flächennutzungsplanes übernommen. Gleichzeitig erfolgt eine Korrektur der Eintragung über die nachträgliche Übernahme der Abgrenzung des Sanierungsgebietes „I-Bahnhofsbereich Plochingen“ im Bereich der Eisenbahnstraße gemäß der Erweiterungssatzung vom 22.12.2016. Mit der Berichtigung werden die bestehenden Darstellungen des Flächennutzungsplanes 2031, 1. Fortschreibung innerhalb des Geltungsbereiches überlagert und ersetzt.

2. Berichtigung im Geltungsbereich des Bebauungsplans "Untere Halden", Deizisau

Die 2. Berichtigung des Flächennutzhungsplanes 2031 (1. Fortschreibung) gem. § 13a Abs. 2 Nr. 2 Baugesetzbuch (BauGB) wird erforderlich, um ddie abweichenden Festsetzungen des Bebauungsplanes "Untere Halden" (Bebauungsplan im beschleunigten Verfahren gem. § 13b BauGB) auf dem Gebiet der Gemarkung Deizisau in die Planzeichnung des Flächennutzungsplanes umzusetzen. Die Satzung des Bebauungsplans mit örtlichen Bauvorschriften trat am 30.04.2020 mit ihrer örtsüblichen Bekanntmachung in Kraft. Die Berichtigung des Flächennutzungsplanes umfasst die Änderung der bisher als "Grünfläche - Bestand" dargestellten Fläche in eine Wohnbaufläche.

3. Berichtigung im Geltungsbereich des vorhabenbezogenen Bebauungsplans "Ehemaliger Moltkebehälter", Plochingen

Die 3. Berichtigung des Flächennutzungsplanes 2031 (1. Fortschreibung) gem. § 13a Abs. 2 Nr. 2 Baugesetzbuch (BauGB) wird erforderlich, um die abweichenden Festsetzungen des vorhabenbezogenen Bebauungsplanes „Ehemaliger Moltkebehälter“ (Bebauungsplan im beschleunigten Verfahren gem. § 13a BauGB) auf der Gemarkung Plochingen in die Planzeichnung des Flächennutzungsplans umzusetzen. Die Satzung des vorhabenbezogenen Bebauungsplans mit örtlichen Bauvorschriften trat am 05.08.2021 mit ihrer ortsüblichen Bekanntmachung in Kraft. Die Berichtigung des Flächennutzungsplanes umfasst die Änderung einer bisher als "Grünfläche - Bestand" dargestellten Fläche in eine Wohnbaufläche. Entsprechend der Festsetzung des vorhabenbezogenen Bebauungsplanes zur Nutzungsart (Allgemeines Wohngebiet) erfolgt die Darstellung als "Wohnbaufläche - Bestand". Die Fläche grenzt unmittelbar an bestehende Wohnbauflächen an.

Hinweis zur Berichtigung: Die Berichtigung stellt einen redaktionellen Vorgang dar, auf den die Vorschriften über die Aufstellung von Bauleitplänen keine Anwendung finden. Sie erfolgt ohne Öffentlichkeits- und Behördenbeteiligung, beinhaltet keinen Umweltbericht und bedarf nicht der Genehmigung.

Allgemeiner Hinweis: Die hier bereitgestellten Daten sind nicht rechtsverbindlich und nur mit einem gültigen Stempel oder Unterschrift gültig.

Weitere Auskünfte zum Flächennutzungsplan sowie dem beigefügtem Umweltbericht erhalten Sie im Verbandsbauamt Plochingen, Abt. Stadtplanung und Umwelt (Rathaus II, Schulstraße 5). Hier ist auch die Einsicht in weitere, erläuternde Unterlagen möglich.

Bestehende Bebauungspläne

Digitale Bebauungspläne

Unter dem nachfolgenden Link können Sie die Bebauungspläne der Stadt Plochingen einsehen. Bitte beachten Sie, dass Sie rechtsverbindliche Auskünfte ausschließlich direkt über das Baurechtsamt des Verbandsbauamts Plochingen erhalten. Die dargestellten Inhalte generieren keinen Rechtsanspruch.

Für Fragen zu den Bebauungsplänen stehen Ihnen gerne Frau Denzinger und Frau Stritzelberger vom Verbandsbauamt Plochingen, Abt. Baurecht, zur Verfügung.

Frau Susanne Denzinger

Sachbearbeiterin Baurecht

Schulstraße 5
73207 Plochingen
Telefon +49 7153 7005 625
Fax +49 7153 7005 699
Gebäude Rathaus II
Raum 2.05
Frau Sabrina Stritzelberger

Sachbearbeiterin Baurecht

Schulstraße 5
73207 Plochingen
Telefon +49 7153 7005 621
Fax +49 7153 7005 699
Gebäude Rathaus II
Raum 2.05

Allgemeines zu aktuellen Bauleitplanverfahren

Allgemeines zu aktuellen Bauleitplanverfahren

Die Einsicht in die Planunterlagen über das Internet sowie die Abgabe von Stellungnahmen mit Anregungen und Bedenken zur Planung ist nur während der Beteiligungsfrist der jeweiligen Planung möglich. Diese ist in den Bekanntmachungen der jeweiligen Planung benannt. Die Originale der Unterlagen, die aufgrund einer amtlichen Bekanntmachung in den „Plochinger Nachrichten“ öffentlich ausliegen, sowie konkrete Informationen und Einsicht in alle weiteren Bauleitpläne der Stadt Plochingen können beim Verbandsbauamt Plochingen (Rathaus II, Schulstraße 5, Zimmer 1.05) eingesehen werden.

Für Fragen zur Planung steht Ihnen gerne Frau Cirak und Herr Bausch vom Verbandsbauamt Plochingen, Abt. Stadtplanung und Umwelt zur Verfügung.

Ihre Ansprechpartner

Herr Oliver Bausch

Sachgebietsleiter Stadtplanung, Stadtsanierung

Schulstraße 5
73207 Plochingen
Telefon +49 7153 7005 604
Fax +49 7153 7005 699
Gebäude Rathaus II
Raum 1.05
Frau Nur Cirak

Sachbearbeiterin Stadtplanung, Stadtsanierung

Schulstraße 5
73207 Plochingen
Telefon +49 7153 7005 623
Fax +49 7153 7005 699
Gebäude Rathaus II
Raum 1.05

Aktuelle Bauleitplanverfahren

Bebauungsplan und örtliche Bauvorschriften "Filsgebiet-West, nördlich der Fils"

Bebauungsplan und örtliche Bauvorschriften "Filsgebiet-West, nördlich der Fils"

Bebauungsplan der Innenentwicklung im beschleunigten Verfahren gem. § 13a Baugesetzbuch (BauGB)

Der Gemeinderat der Stadt Plochingen hat in seiner öffentlichen Sitzung am 12.12.2023 den erneuten Aufstellungsbeschluss des Bebauungsplans und örtliche Bauvorschriften „Filsgebiet-West, nördlich der Fils“ gefasst. In gleicher Sitzung hat der Gemeinderat den Vorentwurf gebilligt und die Durchführung der frühzeitigen Unterrichtung der Öffentlichkeit gemäß § 3 Abs. 1 BauGB sowie der Behörden und sonstiger Träger öffentlicher Belange gemäß § 4 Abs. 1 BauGB beschlossen.

Der Geltungsbereich umfasst eine Fläche von ca. 4,6 ha. Das Plangebiet umfasst die im beigefügten Lageplan des Verbandsbauamts Plochingen vom 14.11.2023 dargestellte Fläche, eingefasst zwischen der Ulmer Straße (L1192), der Bahnlinie Stuttgart-Ulm und dem Ufer der Fils. Der Bereich beinhaltet jeweils vollständig die Flurstücke Nr. 818, 820/3, 822, 824, 825, 2024, 2048, 2050 (Filsweg), 2050/1, 2051, 2051/3, 2052/1, 2052, 2054, 2056, 2061/1, 2061/2, 2061/3, 2062, 2063, 2073, 2074, 2075, sowie Teilflächen der Flurstücke Nr. 817, 821, 1968, 2022, 2026 (Weg), 2026/10, 2027, 2051/1, 2055, 2116 (Am Filswehr), 2147/1, 2147/2, 2152 (Fils), 6885.

Geltungsbereich nördlich der Fils

Ziel der Neuordnung ist, die Potentiale des Gebietes zu aktivieren. Insbesondere wird angestrebt, eine intensivere bauliche und funktionale Nutzung der Bauflächen zu erreichen. Ein nachhaltiges städtebauliches Konzept beinhaltet eine lebendige Mischung aus Gewerbe-, Misch- und untergeordneten Wohnanteilen in einem attraktiven Wohn- und Arbeitsumfeld. 

Folgende Bestandteile des Bebauungsplan-Vorentwurfs liegen hier zur digitalen Einsicht bereit:

Unterlagenbezeichnung Datei
Deckblatt Deckblatt (PDF / 500,4 KiB)
Planzeichnung - zeichnerischer Teil Teil A  (PDF / 5,515 MiB)
Textteil Planungsrecht und dazugehöriger 
Anlage: Schalltechnische Untersuchung
Teil B mit Anlage (PDF / 10,356 MiB)
Örtliche Bauvorschriften, Hinweise und Begründung Teil C - E (PDF / 2,967 MiB)
   
Anlagen zur Begründung:  
Anlage: Altlasten Erkundungsstand Bericht Teile E - Anlage (PDF / 6,473 MiB)
Anlage: Ergebnisse der tierökologischen Erhebungen Teile E - Anlage (PDF / 3,071 MiB)
Anlage: Artenschutzrechtliche Relevanzprüfung Teile E - Anlage (PDF / 1,941 MiB)
Anlage: Spezielle artenschutzrechtliche Prüfung Teile E - Anlage (PDF / 4,008 MiB)
Anlage: Geotechnischer Bericht Teile E - Anlage (PDF / 10,896 MiB)
Anlage: Luftbildauswertung Kampfmittel Teile E - Anlage (PDF / 479,2 KiB)
Anlage: Oberflächenentwässerungskonzept (Vorentwurf) Teile E - Anlage (PDF / 7,664 MiB)
Anlage: Umweltreport Teile E - Anlage (PDF / 2,857 MiB)
Anlage: Verkehrstechnische Untersuchung (Präsentation) Teile E - Anlage (PDF / 1,225 MiB)

Bebauungsplan und örtliche Bauvorschriften "Filsgebiet-West, südlich der Fils"

Bebauungsplan und örtliche Bauvorschriften "Filsgebiet-West, südlich der Fils"

Bebauungsplan der Innenentwicklung im beschleunigten Verfahren gem. § 13a Baugesetzbuch (BauGB)

Der Gemeinderat der Stadt Plochingen hat in seiner öffentlichen Sitzung am 12.12.2023 den Aufstellungsbeschluss des Bebauungsplans und örtliche Bauvorschriften „Filsgebiet-West, südlich der Fils“ gefasst. In gleicher Sitzung hat der Gemeinderat den Bebauungsplanvorentwurf gebilligt und die Durchführung der frühzeitigen Unterrichtung der Öffentlichkeit gemäß § 3 Abs. 1 BauGB sowie der Behörden und sonstiger Träger öffentlicher Belange gemäß § 4 Abs. 1 BauGB beschlossen.

Der Geltungsbereich umfasst eine Fläche von ca. 2,7 ha. Das Plangebiet umfasst die im beigefügten Lageplan des Verbandsbauamts Plochingen vom 14.11.2023 dargestellte Fläche, eingefasst zwischen dem Flusslauf der Fils, der Bahnlinie Stuttgart-Tübingen und dem Verlauf der südlichen Gemarkungsgrenze zu Wernau. Der Bereich beinhaltet jeweils vollständig die Flurstücke Nr. 1968 (Filsweg), 1968/3, 2012, 2013, 2015, 2017, 2023, 2026/10, 2028, 2028/1, 2029/1, 2030, 2031/2, 2032, 2033/1, 2033/2, 2033/3, sowie Teilflächen der Flurstücke Nr. 2026, 2027, 2033/6, 2036/1, 2147/2 (Filsweg).

Geltungsbereich südlich der Fils

Ziel der Neuordnung ist, die Potentiale des Gebietes zu aktivieren. Insbesondere wird angestrebt, eine intensivere bauliche und funktionale Nutzung der Bauflächen zu erreichen. Ein nachhaltiges städtebauliches Konzept beinhaltet eine lebendige Mischung aus Gewerbe-, Misch- und untergeordneten Wohnanteilen in einem attraktiven Wohn- und Arbeitsumfeld. 

Folgende Bestandteile des Bebauungsplan-Vorentwurfs liegen hier zur digitalen Einsicht bereit:

Unterlagenbezeichnung Datei
Deckblatt Deckblatt (PDF / 455,9 KiB)
Planzeichnung - zeichnerischer Teil Teil A  (PDF / 4,202 MiB)
Textteil Planungsrecht und dazugehöriger 
Anlage: Schalltechnische Untersuchung
Teil B mit Anlage (PDF / 10,347 MiB)
Örtliche Bauvorschriften, Hinweise und Begründung Teil C - E (PDF / 2,527 MiB)
   
Anlagen zur Begründung:  
Anlage: Altlasten Erkundungsstand Bericht Teile E - Anlage (PDF / 6,473 MiB)
Anlage: Luftbildauswertung Kampfmittel Teile E - Anlage (PDF / 479,2 KiB)
Anlage: Oberflächenentwässerungskonzept (Vorentwurf) Teile E - Anlage (PDF / 7,664 MiB)
Anlage: Umweltreport Teile E - Anlage (PDF / 2,857 MiB)
Anlage: Verkehrstechnische Untersuchung (Präsentation) Teile E - Anlage (PDF / 1,225 MiB)

Stadtentwicklung

Gesamtstädtisches Entwicklungskonzept

Gesamtstädtisches Entwicklungskonzept

Als neue Grundlage für eine erfolgreiche, zukunftsorientierte Stadtentwicklung wurde in einem Bearbeitungsprozess von zwei Jahren das gesamtstädtische Entwicklungskonzept (GEK) für die Stadt Plochingen entwickelt. Der Gemeinderat hat diesem am 26.06.2018 zugestimmt:

Das vorliegende GEK für die Stadt Plochingen bündelt ressortübergreifend alle vorhandenen Fachplanungen und Konzepte. Es soll Antworten auf die wirtschaftlichen, demographischen und gesellschaftlichen Heraus-forderungen finden und einen Handlungsrahmen für die Arbeit von Gemeinderat und Verwaltung bieten.

Das GEK besitzt nicht die Bearbeitungstiefe eines sogenannten „Stadtentwicklungsplans“, der im Vergleich der unterschiedlichen Planungsansätze in der Stadtentwicklung den umfassendsten Ansatz bietet. Neben Leitzielen / Oberzielen werden im Stadtentwicklungsplan für alle Themenbereiche der Stadtentwicklung Perspektiven für einen Zeitraum von rund zehn bis 15 Jahren unter breiter Beteiligung der Bürgerinnen und Bürger und unter Einbindung des Gemeinderats entwickelt. Im Gegensatz zum Stadtentwicklungsplan (STEP), der strategische Ziele für die unterschiedlichsten Themen der Stadtentwicklung behandelt, stehen im GEK die räumlichen und städtebaulichen Themen im Vordergrund.

Masterplan Wohnungsbau 2035

Masterplan Wohnungsbau 2035

Der Gemeinderat hat die Stadtverwaltung mit der Entwicklung einer Wohnungsbaukonzeption beauftragt, um eine langfristige Strategie für die Wohnungsbauentwicklung der Stadt Plochingen zu finden. Grundsätzliche Zielsetzung ist, die bedarfsgerechte Wohnraumversorgung sicherzustellen. In Zusammenarbeit mit der Stadtverwaltung erarbeitet die Abteilung Stadtplanung und Umwelt des Verbandsbauamtes in einem mehrstufigen Erarbeitungsprozess den nun vorliegenden Masterplan Wohnungsbau für das Zieljahr 2035. Der Masterplan wurde am 03.11.2020 vom Gemeinderat beschlossen. 

Der Masterplan Wohnungsbau gliedert sich in fünf Kapitel:

  • In den Kapiteln eins und zwei werden die Grundlagen für den Wohnungsbau beleuchtet. Als Basis erfolgt die Darstellung wesentlicher Rahmenbedingungen für den Wohnungsbau hinsichtlich des Erfordernisses von bedarfsgerechtem Wohnungsbau und der Ableitung aus übergeordneten Planungen. Ebenfalls analysiert der Bericht relevante strukturelle Daten zum Wohnungsbau sowie die lokalen Einflussfaktoren, Akteure und Marktbedingungen. 

  • In den Kapiteln drei und vier stellt der Bericht die erhobenen Flächenpotentiale im Innen- und Außenbereich der Stadt vor. Diese werden anhand eines Übersichtsplanes und Steckbriefen mit relevanten Strukturdaten und Entwicklungsperspektiven eingeordnet. Anhand der Streckbriefe wird bereits der zeitliche Umsetzungshorizont der jeweiligen Projekte innerhalb der Betrachtungsperspektive bis 2035 definiert. Um das vorhandene Entwicklungspotential bewerten zu können werden im Verhältnis dazu der voraussichtliche Bedarf auf dem Wohnungsbau mit Hilfe einer Szenarienbildung ermittelt. Hier hat sich in der Diskussion bereits das Szenario des „moderaten Wachstums“ durchgesetzt. Das Vorzugsszenario wird im Bericht vertiefend beleuchtet. 

  • Die letztendliche Strategie der Wohnungsbauentwicklung wird in Teil fünf aus den Ergebnissen der vorherigen Analyse und Bewertungen definiert. Als Ergebnis steht ein umfassendes Strategiepapier, das sowohl die generelle Zielausrichtung der Wohnungsbauentwicklung formuliert als auch die Umsetzungsperspektive wesentlicher Projekte im Wohnungsbau aus einer Gegenüberstellung des Wohnungsbaubedarfes sowie des bestehenden Angebotes herausstellt.

Die zwei Säulen des kommunalen Handelns, das kommunale Eigentum sowie die kommunale Planungshoheit nehmen eine strukturell tragende Rolle ein. Grundsätzlich sollen neue und positive Impulse im Wohnungsbau gesetzt werden. Als allgemeine Strategieleitsätze werden eine positive Vermarktungsstrategie, die Unterstützung von innovativen und umweltfreundlichen (ressourcenschonenden und klimafreundlichen) Baukonzepten sowie der grundsätzlich integrierte Ansatz der Wohnungsbauentwicklung formuliert.Wesentliche Entwicklungsansätze im Wohnungsbau beinhalten das Bestreben der Stadt Plochingen, zukünftig verstärkt als offensiver Akteur auf dem Wohnungsbau aufzutreten. Der ermittelte Bedarf im Wohnungsbau soll in erster Linie durch Projekte im Innenbereich gedeckt werden. Zur Umsetzung einer stabilen Aktivierungsquote der Innenentwicklungspotentiale stellt der Bericht konkrete Handlungsempfehlungen vor. Die Außenentwicklung erfolgt ergänzend zur Innenentwicklung nach einem definierten Zeitplan. Im Masterplan Wohnungsbau werden dafür konkrete strategische Handlungsansätze benannt, die zukünftig die Grundlage für das kommunale Handeln im Wohnungsbau darstellen.

Masterplan Wohnungsbau 2035
- Bericht -
Hier klicken (PDF / 5,863 MiB)
- Anlage Flächensteckbriefe - Hier klicken (PDF / 1,163 MiB)
Monitoring - Zwischenbericht 11/2022 Hier klicken (PDF / 3,078 MiB)

Ihre Ansprechpartner

Herr Oliver Bausch

Sachgebietsleiter Stadtplanung, Stadtsanierung

Schulstraße 5
73207 Plochingen
Telefon +49 7153 7005 604
Fax +49 7153 7005 699
Gebäude Rathaus II
Raum 1.05
Frau Nur Cirak

Sachbearbeiterin Stadtplanung, Stadtsanierung

Schulstraße 5
73207 Plochingen
Telefon +49 7153 7005 623
Fax +49 7153 7005 699
Gebäude Rathaus II
Raum 1.05

Städtebauliche Projekte

Erneuerung Filsgebiet-West

Erneuerung Filsgebiet-West

Plakat zur Darstellung der Sanierungsmaßnahme Filsgebiet-West

Mit dem städtebaulichen Projekt "Erneuerung Filsgebiet-West" ist eine gestalterische, ökologische, soziale und funktionale Aufwertung des bisher vernachlässigten Siedlungsbereiches an der Fils geplant. Als Zielsetzung einer nachhaltigen Quartiersentwicklung wurde die Verbesserung des Umfeldes für die im Bereich vorhandenen Wohnnutzung und die Bereitstellung von Gewerbeflächen für zukunftsfähige Gewerbebetriebe ausgegeben. Bisher untergenutzte und brach liegende Flächen im Innenbereich sollen aktiviert werden. Die Neuordnung und Ergänzung der Erschließung im Gebiet steht dafür auf der Agenda. Um das Gebiet mit einem neuen Image erlebbar zu machen hat sich die Stadt außerdem vorgenommen, die Freiräume am Fluss neu zu ordnen, Aufenthaltsflächen zu schaffen und die Fils erlebbar zu machen.

Das Projekt wird im Rahmen der städtebaulichen Sanierungsmaßnahme "Filsgebiet-West" als förmlich festgelegtes Sanierungsgebiet entwickelt. Aufgrund analysierter städtebaulicher Missstände ist die Sanierungssatzung am 08.06.2017 in Kraft getreten. Die Maßnahme wird mit Mitteln aus dem Bund-Länder-Programm "Wachstum und nachhaltige Erneuerung" gefördert. Das Sanierungsgebiet hat eine Größe von ca. 12,3 Hektar. Weitere Grundlagen zum Sanierungsgebiet finden Sie hier.

Lage und Beschreibung

Das Filsgebiet-West liegt an beiden Uferseiten der Fils. Der Fluss bildet das prägende naturräumliche Element im Gebiet. Die äußere Umgrenzung wird definiert von den harten Grenzen der Bahnlinien Stuttgart-Ulm sowie Stuttgart-Tübingen. Im Süden bildet die vierspurig ausgebaute B10 die Begrenzung des Untersuchungsraumes. Das Gebiet ist in der Nutzungsstruktur ungeordnet. Gewerbeflächen, Wohnnutzung, Landwirtschaft und Vereinsnutzungen stoßen ohne Gliederung aufeinander. Die Erschließung von Außen ist durch Unterführungen unter der Bahnlinie gegeben. Im Gebiet dienen die Straße "Am Filswehr" sowie "Filsweg" als Anliegerstraßen. Die Orientierung im Gebiet fällt schwer, der Querschnitt der Verkehrswege entsprechen nicht heutigen Standards. Die Filsbrücke dient der Anbindung des südlichen Gebietsteils an die Erschließungswege der Stadt. Die Brücke ist marode und soll im Zuge der Sanierung durch einen Ersatzneubau zukunftsfähig erneuert werden.

Aktueller Planungsstand - Öffentliche Informationsveranstaltung am 22.11.2023

Am Mittwoch, 22.11.2023 fand eine öffentliche Informationsveranstaltung zur Vorstellung des aktuellen Planungsstandes im städtebaulichen Entwurf und zur Einführung in den Bebauungsplanvorentwurf statt. Die Verwaltung bedankt sich bei den Teilnehmern für das rege Interesse.
Präsentation zur Veranstaltung:
Städtebaulicher Entwurf und Bebauungsplanvorentwurf (PDF / 13,827 MiB)

Der Statusbericht ist im Thema "Status" weiter unten veröffentlicht.

Städtebaulicher Entwurf

Als Zwischenstufe der Gebietsentwicklung liegt ein städtebaulicher Entwurf vor, der durch das Planerteam mit Beteiligung von Behörden und der Öffentlichkeit erarbeitet und durch den Ausschuss für Bauen, Technik und Umwelt (ABTU) am 13.06.2023 gebilligt wurde. Der Entwurf stellt die Grundzüge der Planung dar. Damit ist ein wichtiger Meilenstein zum Einstieg in das formale Bebauungsplanverfahren erreicht.

Folgende Unterlagen zum städtebaulichen Entwurf liegen vor:

Status

Für die Bearbeitung der Kernthemen für die Gebietsentwicklung wurde ein Planungsteam aus Projektsteuerung sowie Ingenieuren aus der Freianlagen, Brücken- und Erschließungsplanung beauftragt. Eine städtebauliche Planung mit der Aufstellung von zwei Bebauungsplänen ist zur planungsrechtlichen und bauordnungsrechtlichen Sicherung der Neuordnung die Voraussetzung für die Umsetzung konkreter Baumaßnahmen.

Zur Darstellung des Verfahrensstandes werden regelmäßig Statusberichte veröffentlicht:

Anliegerdialog

Am 06.05.2023 war die Anliegerschaft im Gebiet zum "Anliegerdialog" eingeladen. Die bisherigen Planungsüberlegungen wurden bei der Veranstaltung mit einem Spaziergang durch das Gebiet vorgestellt und in einer offenen Runde mit der Anliegerschaft diskutiert. Die Stadtverwaltung bedankt sich für die engagierte Teilnahme.
Zum Anliegerdialog wurde ein Protokoll erstellt. Darin sind die Inhalte der Veranstaltung zusammengefasst und durch das Planerteam kommentiert. Das Protokoll finden Sie hier (PDF / 1,475 MiB).

Ihr Ansprechpartner

Herr Oliver Bausch

Sachgebietsleiter Stadtplanung, Stadtsanierung

Schulstraße 5
73207 Plochingen
Telefon +49 7153 7005 604
Fax +49 7153 7005 699
Gebäude Rathaus II
Raum 1.05

Straßenraumgestaltung Bahnhofstraße

Straßenraumgestaltung Bahnhofstraße

Anlass der Planung

Die Stadt Plochingen verfolgt das Ziel, den Bahnhofsbereich zur Mobilitätsdrehscheibe weiterzuentwickeln. Die Bahnhofstraße ist eine wichtige Verbindungsachse zwischen dem Bahnhof und der Innenstadt Plochingens. Der Bahnhof Plochingen hat mit seinem angegliederten ZOB (Zentraler Omnibusbahnhof) und P+R-Anlage bereits heute eine verkehrsbedeutsame Funktion, die jedoch heutigen und zukünftigen Anforderungen nicht mehr ausreichend gerecht wird. Aufgrund seiner Bedeutung als Stadteingang und Nahtstelle zur Innenstadt sowie den weiteren zentralörtlichen Einrichtungen der Stadt wird starker Handlungsbedarf auch in der Umgebung des Bahnhofes festgestellt. Der unbefriedigende Gesamteindruck der Bahnhofstraße wirkt sich erheblich auf die Wahrnehmung des Bahnhofbereiches aus. 

Der Umbau und die Neugestaltung der Bahnhofstraße sind daher wichtiger Bestandteil, um die Bedeutung des Bahnhofes Plochingen als einen mulitimodalen Verkehrsknoten zu stärken. Anlässlich des maroden Fahrbahnzustandes und der geplanten Baumpflanzung ist eine grundlegende Neugestaltung des Straßenraumes notwendig, um der gestalterischen Qualität und der funktionalen Bedeutung der Bahnhofstraße gerecht zu werden. Diese sollte mit grünordnerischen Maßnahmen auch eine deutliche Aufwertung der Straßenraumgestaltung und der Aufenthaltsqualität beinhalten. 

Bestandssituation

Der Plochinger Bahnhof ist seit 1857 ein Knotenpunkt für die Bahn, nachdem zur Verbindung ins Filstal auch die Verbindung in das obere Neckartal hinzukam. Die Bedeutung hat der Bahnhof bis heute erhalten und weiter ausgebaut. Der Bahnhof ist eine wichtige Infrastruktur für die Bürgerschaft, die Bildungseinrichtungen sowie Beschäftigte im Stadtgebiet. Die Bahnhofstraße liegt im westlichen Stadtgebiet von Plochingen und bildet mit der Eisenbahnstraße eine Haupterschließungsachse in Ost-West-Richtung zwischen dem Bahnhofsplatz und der Innenstadt Plochingens. Die Lage der Bahnhofstraße ist daher zentral im Stadtgebiet integriert. 

- Lage im Raum (Lageplan PDF) (PDF / 2,796 MiB)

Aufgrund vorheriger Tiefbaumaßnahmen befindet sich der derzeitige Asphaltbelag in der Bahnhofstraße in einem desolaten Zustand. Es sind Unebenheiten festzustellen, die den Fahrkomfort beeinträchtigen und gleichzeitig das Straßenbild negativ beeinflussen. Die Gehwege sind schmal ausgebaut und durch abrupte Bodenbelagswechsel geprägt. Die Bahnhofstraße macht einen uneinheitlichen und mangelhaften Gesamteindruck. Aktuell ist die Bahnhofstraße durch den Fahrverkehr und den stark dominierenden ruhenden Verkehr geprägt. Durch die jetzige Stellplatzanordnung (Schrägparken) steht der ruhende Verkehr präsent im Raum. Die Bahnhofstraße wird weitgehend nur zum Parken und nur als schnelle Durchgangsmöglichkeit für Fußgänger genutzt. Aufenthaltsqualität ist im gesamten Straßenraum nicht vorhanden. Auf dem Gehweg platzierte Parkscheinautomaten und Ladesäulen sowie die auf den Gehweg ragenden parkenden Autos verengen den Gehweg zusätzlich. Dadurch wird die Bewegungsfreiheit des Fußgängers erheblich beschränkt und die Barrierefreiheit beeinträchtigt. Negativ zu bewerten ist ebenso die mangelnde bzw. nicht vorhandene Begrünung des Straßenraumes durch z. B. Baumpflanzung.

Ziel der Planung

Die Stadt Plochingen strebt eine ganzheitliche Neugestaltung des Straßenraumes im Sinne der bestehenden Ziele für die Bahnhofstraße an. Gestalterische Qualitäten sollen durch Belagsgliederung, Baumpflanzung und Möblierung aufgewertet sowie funktionale Qualitäten durch ausgebaute Gehwege, attraktivere Fuß- und Radwegeverbindungen und Aufenthaltsqualität im Straßenraum verbessert werden. Dadurch soll die Verknüpfung der Mobilitätsarten und auch die angrenzenden Wohn- und Geschäftsnutzungen gestärkt werden. Die neuen Baumpflanzungen dienen der Verbesserung des Stadtklimas wie der Klimafolgenanpassung in der Stadt. Die Anordnung der Baumquartiere verzahnen und gliedern räumlich den Straßenraum. Da die aktuelle Parkplatzsituation in Form von Schrägparken präsent im Straßenraum vertreten ist und von parkenden Autos dominiert wird, ist hier eine Neuordnung der Parkplätze ebenso ein wesentlicher Faktor. 

Der Gedanke baut schwerpunktmäßig darauf auf, eine erweiterte Wegeachse vom Bahnhof zur Innenstadt zu schaffen. Somit soll die Bahnhofstraße in ihrer Funktion für den Fuß- und Radverkehr und in seiner verkehrlichen Bedeutung als zentraler Verknüpfungspunkt der Mobilitätsarten gestärkt werden. Durch die Aufweitung der Gehwege kann für den Fuß- und Radverkehr sowie für Baumpflanzungen und Aufenthaltsbereiche mehr Raum gewonnen werden. Durch die, damit verbundene Umstrukturierung der Parkplatzanordnung, kann ebenso der bisher vom fahrenden und ruhenden Autoverkehr dominierte Straßenzug eine neue funktionale sowie gestalterische Qualität erreichen. Um die Aufenthaltsqualität und den Wohlfühlcharakter im Gebiet zu steigern, wird ein einheitlicher Bodenbelag und zusätzlich eine Aufenthaltszone im zentralen Bereich der Bahnhofstraße geplant.

Für den Radverkehr ist eine Verbesserung in Form eines Zweirichtungsverkehres, also die Freigabe des Radverkehrs auch für die Gegenrichtung der Einbahnstraße auszubilden. Die Bahnhofstraße kann hierbei eine bedeutsame Verbindung für den Radverkehr zwischen der Stadtmitte und dem Bahnhof bilden.

Den Lageplan zur Entwurfsplanung können Sie in Originalgröße digital abrufen:

- Lageplan städtebaulicher Entwurf (PDF) (PDF / 526,2 KiB)

Zusammenfassung der Planung
  • Schaffung und Steigerung von Aufenthaltsqualität durch Aufweitung der Fußgängerbereiche 
  • Straßenraumbegrünung durch neue Baumquartierstandorte
  • Stärkung und Sicherung der Radwegeverbindung mit Gegenrichtungsverkehr
  • Rückbau und Neuordnung der Parkplätze im Straßenraum
  • Unterordnung des motorisierten Verkehrs
  • Einbahnstraßenverkehr

Wohnen in Plochingen

Wohnraum in Plochingen

Wohnungen des Eigenbetrieb Wohnen Plochingen

Die Wohnungen des Eigenbetriebs Wohnen wurden von den öffentlichen Geldern gefördert, daher können die Wohnungen nur an Mieter vermietet werden, welche einen Wohnberechtigungsschein besitzen.  Seit 2017 wird die kaufmännische und technische Verwaltung der 10 Bestandsobjekte von der Kreisbaugenossenschaft Kirchheim-Plochingen eG, Geschäftsstelle Plochingen, übernommen. Insgesamt stehen 115 Wohnungen unterschiedlicher Größe und Ausstattung zur Verfügung.

Der Eigenbetrieb Wohnen verfügt zudem über 8 altersgerechte Wohnungen im Gebäude Johanniter Straße 15. Die übrigen Wohnungen sind im Privateigentum. Die Gesellschaft für Wohnungs- und Gewerbebau Baden-Württemberg AG in Stuttgart verwaltet die Wohnungen. Das Haus verfügt über einen Aufzug und Hausmeisterbetreuung. Sämtliche Betreuungsangebote der Sozialstation oder des Johanniterstiftes können die Bewohner in Eigenregie beauftragen.

Aktuelle Mietangebote des Eigenbetrieb Wohnen Plochingen

Sie haben Interesse oder Fragen?
Kontaktieren Sie uns:
Stadtbau Plochingen
Frau Lander
07153 7005-408
liegenschaften@plochingen.de

Stadtbau

Stadtbau

Aktuelle Mietangebote

Neubau der Stadtbau Plochingen mit 20 Wohnungen und 1 Arztpraxis in der Brühlstraße 10+12, 73207 Plochingen

Unverbindliche Illustration der Wohnungen in der Brühlstraße 10+12
Unverbindliche Illustration der Wohnungen in der Brühlstraße 10+12

Die Wohnanlage im Areal Brühlstraße besteht aus zwei Mehrfamilienhäusern mit 21 Einheiten. Das Gebäude befindet sich in unmittelbarer Nähe zur Plochinger Innenstadt.

Alle Wohnungen sind bequem und schwellenfrei über Aufzüge zu erreichen und mit hochwertigen Einbauküchen ausgestattet. 17 der 20 Wohnungen wurden als geförderter Wohnraum für Menschen mit Wohnberechtigungsschein konzipiert. In der gemeinsamen Tiefgarage gibt es 20 Stellplätze. Neben persönlichen Kellerräumen steht den Bewohnenden im Untergeschoss auch ein großzügiger Fahrradraum zur Verfügung.

Sie haben die Wahl: • 8 Wohnungen mit 2-Zimmern • 8 Wohnungen mit 3-Zimmern • 3 Wohnungen mit 4-Zimmern • 1 Wohnung mit 5-Zimmern

Kostentabelle
Wohnungsübersicht Brühlstraße 10+12

Hier finden Sie die Grundrisse der Wohnungen in den Häusern A und B des Brühlareals: 

Bei Interesse schicken Sie uns bitte den beigefügten Bewerbungsbogen (PDF / 449,9 KiB) ausgefüllt und mit allen auf dem Bogen aufgeführten Anlagen zu.

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Frau Lander
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Projekt „TürÖffner“ – Gemeinsame Wohnrauminitiative der Stadt Plochingen mit Caritas Fils-Neckar-Alb

Die Stadt Plochingen unterstützt die Wohnrauminitiative der Caritas Fils-Neckar-Alb und wird damit zum „TürÖffner“. Ziel ist es, Menschen ein Zuhause zu geben, die aufgrund ihrer Einkommens- oder Lebenssituation keine Wohnung finden.

Nicht nur in Plochingen, sondern in der gesamten Region und darüber hinaus ist Wohnraum ein knappes Gut. Gleichzeitig stehen Wohnungen leer, da Eigentümer aus unterschiedlichen Gründen nicht vermieten möchten. Das lässt die Immobilien- und Mietpreise steigen und bezahlbare Wohnungen sind kaum mehr auf dem Markt. Immer mehr Menschen sind aufgrund ihrer Einkommens- oder Lebenssituation von Wohnungsnot bedroht und auf Unterstützung angewiesen.

Mit dem Projekt TürÖffner begann Caritas Fils-Neckar-Alb bereits Ende 2018, dem akuten Wohnraummangel für Benachteiligte entgegenzuwirken. Unterstützt durch die kirchliche Wohnraumoffensive sollen zum einen Eigentümer zu einer Vermietung bewegt und mit geeigneten Mietern zusammengebracht und zum anderen potentielle Mieter, die nur schwer eine Wohnung finden, bei ihrer Suche nach bezahlbarem Wohnraum begleitet werden. Gefördert wird das Projekt durch den Förderfonds „bezahlbarer Wohnraum“ der Diözese Rottenburg-Stuttgart. Auch die Stadt Plochingen beteiligt sich am Projekt und bietet dabei – zunächst befristet bis 31.03.2024 – unentgeltliche Vermittlerdienste für Menschen mit eingeschränkten Möglichkeiten am Wohnungsmarkt an. Bürgerinnen und Bürger, die über Wohnraum verfügen, den sie vermieten und damit jemandem ein Zuhause geben möchten, dürfen sich dazu gerne bei Frau Schultze von der Caritas Fils-Neckar-Alb melden und beraten lassen. Seit 1. April 2022 steht sie Plochingen als dauerhafte Ansprechpartnerin für das Projekt zur Verfügung. Mögliche wöchentliche Sprechzeiten – je nach Nachfrage – werden bei Zustandekommen rechtzeitig bekanntgegeben.

Für jede vermittelte Wohnung, die mindestens sechs Monate leer stand, kann zudem bis zum 31.12.2023 eine sogenannte Wiedervermietungsprämie in Höhe von zwei Nettomonatskaltmieten (max. 2.000 Euro) vom Land Baden-Württemberg ausbezahlt werden, die wiederum in Form von Vermieterprämien an Vermieter weitergegeben werden kann. Die Prämie kann beispielsweise auch dafür verwendet werden, Wohnraum für die Nutzung oder Vermietung herzurichten. Voraussetzung für diese Zuwendung ist, dass zum Zeitpunkt der Antragstellung einerseits der Wohnraum bereits länger als sechs Monate leer stand und andererseits ein neues unbefristetes bzw. für die Dauer von mindestens einem Jahr befristetes Mietverhältnis besteht, welches durch kommunale Aktivität (Beratung oder Vermittlung) zustande kam.

Weitere Informationen zum Projekt „TürÖffner“ der Caritas Fils-Neckar-Alb

 Weitere Informationen zur Wiedervermietungsprämie

Kontakt: Caritas Fils-Neckar-Alb Saskia Mikschy
Projekt TürÖffner
Caritas Fils-Neckar-Alb
Mettingerstraße 123, 73728 Esslingen
Mobil: 01520-2895103
Fax: 0711-396954-54
E-Mail: mikschy.s@caritas-fils-neckar-alb.de
 
Jan Frisch
Projekt TürÖffner
Caritas Fils-Neckar-Alb
Mettingerstraße 123, 73728 Esslingen
Telefon: 0711 396954-30  Fax: -54
Mobil: 0162 2329668
E-Mail: frisch.j@caritas-fils-neckar-alb.de

Internet: www.caritas-fils-neckar-alb.de

Ihr Ansprechpartner

Frau Irina Holder

Sachbearbeiterin Liegenschaften

Schulstraße 7
73207 Plochingen
Telefon +49 7153 7005 403
Fax +49 7153 7005 459
Gebäude Rathaus I
Raum 205

Mietspiegel

Da die langjährig gängige Praxis, die ortsübliche Vergleichsmiete für Plochingen, Altbach und Deizisau über den Esslinger Mietspiegel zu bestimmen, vom Amtsgericht Esslingen nicht mehr akzeptiert wurde, ergriff die Stadtverwaltung Plochingen die Initiative für einen gemeinsamen Mietspiegel innerhalb des Gemeindeverwaltungsverbands. Der Mietspiegel soll Mietern und Vermietern bei der sach- und fachgerechten Mietpreisentwicklung als Orientierung dienen und Rechtssicherheit bieten.

Unter Beteiligung des Haus-. Wohnungs- und Grundeigentümer-Vereins Plochingen und Umgebung e.V. und des Mieterbundes Esslingen-Göppingen e.V. wurden durch das EMA-Institut für empirische Marktanalysen zunächst 7.100 per Zufall ausgewählte Wohnungseigentümer und Wohnungsmieter in den drei Kommunen, deren Mietverhältnis in den letzten sechs Jahren neu geschlossen oder geändert wurde, befragt. Auf Grundlage der Rückläufe ermittelte das Institut unabhängig jeglicher Wohnwertmerkmale eine durchschnittliche Nettomiete von 8,98 Euro/m² in den drei Kommunen.

Für die Mietpreisberechnung gilt es weiterhin, insbesondere die Größe, das Baujahr sowie weitere ausschlaggebende Merkmale zu berücksichtigen. Im Mietspiegel sind daher die Basis-Nettomieten je nach Wohnfläche für die jeweilige Kommune aufgelistet. In einer Zu- und Abschlagstabelle werden zudem weitere signifikante Merkmale wie das Baujahr, die Lage, Ausstattung und Modernisierungsmaßnahmen über ein Prozentpunktesystem bewertet. Um auch weitere im Einzelfall relevante Merkmale zu berücksichtigen, die nicht generell mitpreisbeeinflussend sind, kann eine Preisspanne von +/- 17 Prozent ausgeschöpft werden.

Den Mietspiegel für die Stadt Plochingen können Sie hier (PDF / 15,039 MiB) einsehen. Printexemplare sind in den Rathäusern erhältlich. Unterstützung bei der Berechnung bietet der Online-Rechner für die Stadt Plochingen. Dokumentation zur Stichprobenfortschreibung (PDF / 1,438 MiB)

Ihr Ansprechpartner

Frau Irina Holder

Sachbearbeiterin Liegenschaften

Schulstraße 7
73207 Plochingen
Telefon +49 7153 7005 403
Fax +49 7153 7005 459
Gebäude Rathaus I
Raum 205

Grundbucheinsichtsstelle

Ihr Ansprechpartner

Frau Claudia Kohler

Assistentin Beigeordnete

Schulstraße 7
73207 Plochingen
Telefon +49 7153 7005 402
Fax +49 7153 7005 466
Gebäude Rathaus I
Raum 207

Bodenrichtwerte

Die aktuellen Bodenrichtwerte und Bodenrichtwertkarte für die Stadt Plochingen finden Sie unter folgendem Link:
Bodenrichtwerte und Bodenrichtwertkarte der Stadt Plochingen

Bodenrichtwerte 

Ihr Ansprechpartner

Gemeinsamer Gutachterausschuss im Landkreis Esslingen
Ohmstraße 16
72622 Nürtingen
Tel.: 07022/24234-0
Mail: info@gua-lkes.de
Homepage: www.gutachterausschuss-lkes.de