Grundbucheinsichtsstelle
Mit der Neuordnung des Grundbuchwesens in Baden-Württemberg wurde das Grundbuchamt Plochingen beim Notariat Plochingen zum 05.12.2016 aufgehoben. Ab dem 05.12.2016 wird das Grundbuchamt zentral beim Amtsgericht Böblingen geführt.
Die Stadt Plochingen hat sich dafür entschieden, eine Grundbucheinsichtsstelle einzurichten. So müssen Bürger sowie weitere Interessenten zukünftig für die Einsichtnahme in das Grundbuch (Gemarkung Plochingen) nicht zu dem nun für Plochingen zuständigen Grundbuchamt nach Böblingen fahren.
Die Grundbucheinsichtsstelle ist nicht barrierefrei zugänglich.
Dienststelle:
Grundbucheinsichtsstelle
Schulstraße 7, Zimmer 208
73207 Plochingen
Öffnungszeiten: Dienstag 09:00 - 12:00 Uhr
Ansprechpartner/innen: Tel: 07153 / 7005-451
Telefonische Erreichbarkeit: Dienstag 09:00 - 12:00 Uhr
Dienstleistung:
- Einsichtnahme in das elektronische Grundbuch (nicht in die Grundakte)
- Erteilung von unbeglaubigten und beglaubigten Grundbuchausdrucken
Kosten:
- Einsicht: unentgeltlich
- Unbeglaubigter Grundbuchauszug: 10,00 €
- Beglaubigter Grundbuchauszug: 20,00 €
Voraussetzungen:
Zum Schutz des Eigentümers oder der Eigentümerin dürfen Sie nur Einsicht in das Grundbuch nehmen oder einen Ausdruck beantragen, wenn ein berechtigtes Interesse an den Informationen besteht. Im Zweifel muss dieses nachgewiesen werden. Einsichtnehmen oder einen Ausdruck beantragen dürfen insbesondere:
- Eigentümer/innen
- Gleichstehende Berechtigte (z. B. Erbbauberechtigte)
- Inhaber/innen anderer Rechte am Grundstück
- Gerichte und Justizbehörden
Der Eigentümer hat sich durch ein gültiges Ausweisdokument auszuweisen, der Nichteigentümer hat die Vollmacht des Eigentümers vorzulegen und das berechtigte Interesse darzulegen (§12 GBO).
Hinweis: Möchten Sie ein Grundstück erwerben und aus diesem Grund Einsicht nehmen? Damit muss der Eigentümer einverstanden sein. Legen Sie die Einverständniserklärung des Eigentümers, dass Sie in das Grundbuch einsehen dürfen, vor.
Verfahrensablauf:
Sie können die Einsicht in das Grundbuch beim Grundbuchamt in Böblingen oder der Grundbucheinsichtsstelle bei der Stadt Plochingen beantragen.
Erforderliche Unterlagen:
- Reisepass oder Personalausweis
- Wenn das Grundstück nicht Ihr Eigentum ist: Unterlagen, aus denen Ihr berechtigtes Interesse hervorgeht.
- Antrag Grundbuchauszug (PDF / 69,5 KiB)
Weitere Informationen:
Die Grundbucheinsichtsstelle ist eine reine Einsichtsstelle. Sie kann aus rechtlichen Gründen keine Beurkundungen und keine Änderungen im Grundbuch vornehmen sowie keine Auskünfte erteilen. Anträge oder Ersuchen, die auf eine Eintragung ins Grundbuch gerichtet sind, müssen beim zuständigen Grundbuchamt Böblingen eingereicht werden.
Amtsgericht Böblingen
Leistung u. a.: Elektronische Anforderung von Grundbuchausdrucken,
Änderungen im Grundbuch
Otto-Lilienthal-Straße 24
71034 Böblingen
Tel. 07031/6860-0
Fax 07031/6860-300
E-Mail poststelle@gbaboeblingen.justiz.bwl.de
www.amtsgericht-boeblingen.de
Grundbuchzentralarchiv Baden-Württemberg
Leistung u. a.: Einsichtnahme in die Grundakten
Stammheimer Straße 10
70806 Kornwestheim
Tel. 07154/17820-100
Fax 07154/17820-200
E-Mail poststelle@gbzakornwestheim.justiz.bwl.de
www.grundbuchzentralarchiv.de
Für Beurkundungen und Beglaubigungen von Grundstücksgeschäften, in gesellschaftsrechtlichen, erb- und familienrechtlichen Angelegenheiten steht Ihnen das Notariat Plochingen zur Verfügung. Der Notar übernimmt in diesen Fällen auch die Kommunikation mit dem Grundbuchamt, dem Handelsregister und den sonstigen beteiligten Behörden.
Notariat Plochingen
Amtsverwalter Daniel Buhl
Schulstraße 16, 73207 Plochingen
Tel 07153 / 612 33
Fax 07153 / 612 345
E-Mail mail@notar-buhl.de
www.notar-buhl.de
Rechtsgrundlage:
- § 12 bis 12c Grundbuchordnung (GBO) (Grundbucheinsicht und Abschriften)
- § 35a Landesgesetz über die freiwillige Gerichtsbarkeit (LFGG) (Grundbucheinsichtstelle)
- § 133a Grundbuchordnung (GBO) (Mitteilung des Grundbuchinhalts durch Notar)
- Kostenverzeichnis (Anlage 1 zum GNotKG) Nummer 25209