Zählerart |
Nenndurchfluss m³/h |
Grundpreis €/Monat netto |
Verbrauchspreis €/m³ netto |
Wasserzähler |
Qn 2,5 |
2,35 |
2,13 |
|
Qn 6 |
6,20 |
2,13 |
|
Qn 10 |
12,15 |
2,13 |
Verbundzähler |
Qn 15 |
26,85 |
2,13 |
|
Qn 40 |
49,40 |
2,13 |
|
Qn 60 |
71,05 |
2,13 |
|
Qn 150 |
121,20 |
2,13 |
Nettopreise zuzüglich 7% MwSt.
Zahlungstermine Wasser- und Abwassergebühren
Die Gebührenbescheide werden immer für das vorangegangene Jahr im Februar verschickt. Bitte beachten Sie, dass die Zahlungen unaufgefordert zu leisten sind. Bei verspätetem Zahlungseingang werden mindestens 4,00 € Mahngebühren und 1 % Säumniszuschläge pro Monat erhoben. Nutzen Sie deshalb die Möglichkeit der Lastschrift. Die Abschlagsbeträge entnehmen Sie bitte Ihrem Gebührenbescheid. Termine für die Abschlagszahlungen sind: 31.03., 30.06., 30.09., 31.12.
Bitte überprüfen Sie laufend Ihren Wasserverbrauch!
Nach der jährlichen Wasserablesung stellen verschiedene Wasserabnehmer immer wieder fest, dass sich der Verbrauch im Vergleich zum Vorjahr drastisch erhöht hat. Erst später bemerken sie, dass irgendwo eine undichte Stelle sein muss.
Undichte Stellen befinden sich beispielsweise am Wasserhahn, an der WC-Dichtung, am Überdruckventil des Boilers oder der Heizungsanlage, an der Gartenleitung, an Ventilen von Waschmaschinen usw. Daher empfehlen wir Ihnen, in regelmäßigen Abständen den Wasserzähler abzulesen bzw. zu prüfen. Wenn keine Wasserentnahme stattfindet, muss das auf dem Zifferblatt des Wasserzählers befindliche Rädchen, das die Wasserzufuhr zählt, still stehen. Bewegt es sich, ist irgendwo eine undichte Stelle, die Sie reparieren lassen sollten. Auch geringe Mengen Wasserverlust summieren sich im Laufe eines Jahres und die Stadtwerke haben keine Möglichkeit, einen Nachlass zu gewähren. Das gezählte Wasser liegt der Abrechnung für Wasser- und Abwassergebühren zu Grunde, daher unsere dringende Empfehlung:
Prüfen Sie immer wieder Ihren Wasserverbrauch, vor allem in Ihrem eigenen Interesse!