Bürgerbeteiligung
Auf dieser Seite werden Plochinger Bürgerinnen und Bürger über die aktuellen Bürgerbeteiligungsverfahren informiert. Einwendungen, Belange, Anregungen oder Fragen bitten wir an den entsprechenden Ansprechpartner zu richten.
Bebauungsplan und örtliche Bauvorschriften "Filsgebiet-West, nördlich der Fils"
Erneute Beteiligung der Öffentlichkeit sowie der Behörden und sonstiger Träger öffentlicher Belange gemäß gem. § 4a Abs. 3 Baugesetzbuch (BauGB) i. V. m. § 3 Abs. 2 BauGB und § 4 Abs. 2 BauGB
Der Gemeinderat der Stadt Plochingen hat in seiner öffentlichen Sitzung am 28.07.2026 den Aufstellungsbeschluss für eine erneute Neuabgrenzung des Geltungsbereiches gefasst, den fortgeschriebenen Entwurf des Bebauungsplans und der örtlichen Bauvorschriften „Filsgebiet-West, nördlich der Fils“ gebilligt und beschlossen, diesen gem. § 4a Abs. 3 BauGB i. V. m. § 3 Abs. 2 BauGB erneut öffentlich auszulegen und die Behördenbeteiligung durchzuführen.
Die erneute Beteiligung der Öffentlichkeit und der Behörden und sonstiger Träger öffentlicher Belange gem. § 4a Abs. 3 BauGB i. V. m. § 3 Abs. 2 BauGB und § 4 Abs. 2 BauGB zum Bebauungsplan und der erneute Aufstellungsbeschluss wird hiermit bekannt gemacht.
Der Bebauungsplan wird als Bebauungsplan der Innenentwicklung gem. § 13a BauGB im beschleunigten Verfahren aufgestellt. Gemäß § 13a Abs. 2 Nr. 1 i. V. m. § 13 Abs. 3 BauGB wird von einer Umweltprüfung nach § 2 Abs. 4 BauGB, abgesehen.
Da der Entwurf nach der bisherigen Auslegung/Veröffentlichung geändert und ergänzt wurde, wird diese erneue Beteiligung gemäß § 4a Abs. 3 BauGB durchgeführt. Es wird darauf hingewiesen, dass Stellungnahmen nur zu den geänderten oder ergänzten Teilen des Entwurfs vorgebracht werden können.
Der Geltungsbereich des Bebauungsplans mit örtlichen Bauvorschriften wurde im Zuge der Fortschreibung des Bebauungsplanentwurfes ebenfalls geändert. Der Geltungsbereich umfasst nun eine Fläche von ca. 4,22 ha und ist im beigefügten Lageplan des Verbandsbauamts Plochingen vom 28.07.2026 dargestellt. Lageplan Geltungsbereich (PDF / 256 KiB) Der Geltungsbereich wird eingefasst zwischen der Ulmer Straße (L1192), der Bahnlinie Stuttgart-Ulm und dem Ufer der Fils. Der Bereich beinhaltet jeweils die Flurstücke Nr. 818, 817 (zum Teil), 821 (zum Teil), 825, 824, 820/3, 817(zum Teil), 2022 (zum Teil), 2024, 2026, 2062/10 (zum Teil), 2061 (zum Teil), 2056, 2050/1,822, 2050, 2052/1, 2052, 2054, 2051/3, 2051, 2051/1(zum Teil), 2048, 2061, 2061/1, 2061/2, 2061/3, 2073, 2074, 2062, 2075, 2063 und 2116 (zum Teil), 1968 (zum Teil).
Bestandteile des fortgeschriebenen Bebauungsplanentwurfs sind die gemeinsame Planzeichnung, Textteil der planungsrechtlichen Festsetzungen (mit Anlage Schalltechnische bzw. Geruchstechnische Untersuchung) des Bebauungsplans, der bauordnungsrechtlichen Festsetzungen der örtlichen Bauvorschriften sowie der Hinweise zum Bebauungsplan. Der Planzeichnung und Textteilen beigefügt ist die gemeinsame Begründung mit ihren Anlagen.
Sämtliche für die erneute Beteiligung relevante Unterlagen des fortgeschriebenen Entwurfes des Bebauungsplans und der örtlichen Bauvorschriften werden in der Zeit von Freitag, 14.08.2026 bis einschließlich Mittwoch, 16.09.2026 hiermit bereitgestellt.
Die bereitgestellten Unterlagen umfassen:
- Deckblatt (PDF / 1,287 MiB)
- Teil A - Gemeinsame Planzeichnung (PDF / 6,394 MiB)
- Teil B - Textteil Planungsrecht (PDF / 755,9 KiB) (mit Anlage Schalltechnische Untersuchung (PDF / 11,633 MiB) und Geruchstechnische Untersuchung (PDF / 1,125 MiB))
- Teil C - Textteil Örtliche Bauvorschriften (PDF / 492,2 KiB)
- Teil D - Hinweise (PDF / 348,5 KiB)
- Teil E - Begründung (PDF / 2,224 MiB)
- Teil E - Anlage Artenschutz Relevanzprüfung (PDF / 1,941 MiB)
- Teil E - Anlage Artenschutz Kartierbericht (PDF / 3,071 MiB)
- Teil E - Anlage Artenschutz spezielle artenschutzrechtliche Prüfung (saP) (PDF / 4,008 MiB)
- Teil E - Anlage Umweltreport (PDF / 2,985 MiB)
- Teil E - Anlage Geotechnischer Bericht (PDF / 10,896 MiB)
- Teil E - Anlage Erkundungsstand Altlasten (PDF / 6,473 MiB)
- Teil E - Anlage Luftbildauswertung Kampfmittel (PDF / 479,2 KiB)
- Teil E - Anlage Bericht PAK Flurstück 2048 (PDF / 3,222 MiB)
- Teil E - Anlage Regenwasserkonzept (PDF / 9,784 MiB)
- Teil E - Anlage Verkehrsuntersuchung Bericht (PDF / 21,666 MiB)
- Teil E - Anlage Verkehrsuntersuchung kleine Unterführung (PDF / 3,133 MiB)
Für die inhaltliche Begrenzung der erneuten Beteiligung ist die folgende Liste und der beigefügte Lageplan der verzeichneten Änderungen und Ergänzungen verbindlich:
- Liste der inhaltlichen Änderungen (PDF / 155,7 KiB)
- Lageplan (PDF / 1,942 MiB) der inhaltlichen Änderungen in der Planzeichnung
Die textlichen Änderungen sind in den jeweiligen Textteilen zudem farblich markiert.
Zusätzlich werden die Unterlagen des Bebauungsplans und der örtlichen Bauvorschriften im Verbandsbauamt Plochingen, Schulstraße 5, 73207 Plochingen, Vorraum Zimmer 3.05 erneut öffentlich ausgelegt. Die Unterlagen können während der üblichen Öffnungszeiten eingesehen werden.
Innerhalb der oben genannten Beteiligungsfrist können Stellungnahmen zum Bebauungsplan und örtliche Bauvorschriften vorgebracht werden. Die Stellungnahmen sind möglichst elektronisch per E-Mail an stadtplanung@plochingen.de einzureichen. Bei Bedarf können Stellungnahmen in Papierform oder zur Niederschrift an die obenstehende Adresse vorgebracht werden. Es wird darauf hingewiesen, dass erst nach der Auslegungsfrist abgegebene Stellungnahmen bei der Beschlussfassung über den Bebauungsplan nach § 4a Abs. 6 BauGB unberücksichtigt bleiben können.
Das Plangebiet „Filsgebiet-West, nördlich der Fils“ ist Teil der städtebaulichen Neuordnung im Rahmen der städtebaulichen Sanierungsmaßnahme „Filsgebiets West“. Mit dem Bebauungsplan sollen die planungsrechtlichen Voraussetzungen für die Entwicklung eines lebendigen, gemischt genutzten Quartiers geschaffen werden. Vorgesehen sind die Aufwertung des Wohn- und Gewerbestandortes, die Neuordnung der Erschließung und Parkierung einschließlich des kommunalen Filsbrückenbaus. Darüber hinaus sollen attraktive Freiräume und Wegeverbindungen geschaffen sowie Maßnahmen zur Klimaanpassung, Regenwasserbewirtschaftung, Hochwasseranpassung und Begrünung umgesetzt werden. In diesem Zusammenhang ist auch die ökologische und gestalterische Aufwertung der Fils und ihrer Uferbereiche vorgesehen. Die ursprünglich vorgesehene Radwegbrücke über die Fils ist hingegen nicht mehr Bestandteil des Bebauungsplanentwurfes.
Plochingen, 13.08.2026 gez. Frank BußBürgermeister
Abwägungsentscheidung des Gemeinderates vom 28.07.2026
Der Gemeinderat hat in seiner Sitzung am 28.07.2026 auch die Abwägung der Belange aus der formalen Öffentlichkeits- und Behördenbeteiligung gemäß den Regelungen des § 1 Abs. 7 BauGB beschlossen. Die Abwägungsentscheidung war Grundlage für die Billigung des fortgeschriebenen Entwurfes des Bebauungsplanes sowie der örtlichen Bauvorschriften.
Die diesbezüglichen Abwägungsentscheidungen werden hiermit zur Information bereitgestellt:
- Abwägungstabelle (PDF / 535,5 KiB) formale Öffentlichkeitsbeteiligung
- Abwägungstabelle (PDF / 628,2 KiB) Beteiligung der Behörden und sonstiger Träger öffentlicher Belange
Satzung zur Änderung von Satzungen der örtlichen Bauvorschiften / bauordnungsrechtlichen Vorschriften zur Nutzung erneuerbarer Energien
Formale Beteiligung der Öffentlichkeit sowie der Behörden und sonstiger Träger öffentlicher Belange
Der Gemeinderat der Stadt Plochingen hat am 07.07.2026 in öffentlicher Sitzung den Entwurf der „Satzung zur Änderung von Satzungen der örtlichen Bauvorschiften / bauordnungsrechtlichen Vorschriften zur Nutzung erneuerbarer Energien“ gebilligt. Auf dieser Basis wird von der Verwaltung die formale Beteiligung der Öffentlichkeit sowie der Behörden und sonstiger Träger öffentlicher Belange gemäß § 74 Abs. 6 LBO (Landesbauordnung Baden-Württemberg) in Verbindung mit § 3 Abs. 2 BauGB (Baugesetzbuch) und § 4 Abs. 2 BauGB durchgeführt. Mit dem „Gesetz für das schnellere Bauen“ wurden die Bestimmungen des § 74 der Landesbauordnung Baden-Württemberg (LBO) zur Nutzung erneuerbarer Energien geändert. Durch die Änderung des § 74 Abs. 1 LBO sind seit dem 28.09.2025 Anforderungen in bestehenden örtlichen Bauvorschriften unwirksam, soweit sie Anforderungen enthalten, die der Nutzung erneuerbarer Energien entgegenstehen (§ 74 Abs. 1 Satz 3 LBO). Mit der vorliegenden Änderungssatzung wird die bestehende Satzungslage an die geltende Rechtslage angepasst und die rechtssichere Anwendung der örtlichen Bauvorschriften sichergestellt. Die Satzung gilt für das gesamte Gemarkungsgebiet. Der Satzungsentwurf mit seinem Textteil einschließlich der beigefügten Begründung in der Fassung vom 12.05.2026 wird in der Zeit
von Freitag, 14.08.2026 bis einschließlich Mittwoch, 16.09.2026
hiermit bereitgestellt:
Zusätzlich zur Veröffentlichung im Internet können die Unterlagen innerhalb der Beteiligungsfrist im Rathaus II, Schulstraße 5, Zimmer 3.05, 73207 Plochingen während der üblichen Öffnungszeiten eingesehen werden. Innerhalb der oben genannten Beteiligungsfrist können Stellungnahmen zur Änderungssatzung vorgebracht werden. Die Stellungnahmen sind möglichst elektronisch per E-Mail an stadtplanung@plochingen.de einzureichen. Alternativ können Stellungnahmen in Papierform oder zur Niederschrift beim Verbandsbauamt Plochingen, Sachgebiet Stadtplanung und Umwelt, Schulstraße 5 - 73207 Plochingen vorgebracht werden. Es wird darauf hingewiesen, dass nicht fristgerecht abgegebene Stellungnahmen gem. § 4a Abs. 6 BauGB bei der Beschlussfassung über die Satzung unberücksichtigt bleiben können. Stadt Plochingen, 13.08.2026 gez. Frank BußBürgermeister
Neue Fahrradstraße Plochingen
Neue Fahrradstraße Plochingen - Neues erFAHREN" - Infoveranstaltung am 17.07.2026

Für die Urban-, Johanniter- und Friedrichstraße wird derzeit die erste Fahrradstraße in Plochingen geplant. Die Stadt stärkt damit die Infrastruktur für den Radverkehr für mehr Sicherheit im Fuß- und Radverkehr, insbesondere des Schülerverkehrs.

Eine Fahrradstraße ist eine speziell für den Radverkehr ausgewiesene Fahrbahn. Hier haben Radfahrende stets Vorrang. Sie dürfen nebeneinander fahren und das Tempo bestimmen, während sich alle anderen Fahrzeuge anpassen müssen, gegebenenfalls mit Schritttempo. Fußgänger laufen, wie gewohnt, auf Gehwegen oder am Fahrbahnrand. Kinder unter Acht Jahren müssen auf dem Gehweg fahren. Für alle Verkehrsteilnehmer gilt ein Tempolimit von max. 30 Km/h. Kraftfahrzeuge dürfen Fahrräder nur mit einem seitlichen Abstand von 1,5 m überholen.
Eine Fahrradstraße erhöht für die Anwohner und Nutzer die Lebensqualität, für die Verkehrsteilnehmer die Sicherheit und entschleunigt den Verkehr. Sie kann Motivation sein, das Fahrrad öfters zu nutzen und macht so den Radverkehr attraktiver.
Das Büro IGV (Ingenieur Gesellschaft Verkehr) Stuttgart hat zusammen mit der Verwaltung erste Entwürfe der Fahrradstraße entwickelt. Die Pläne können hier eingesehen werden:
Übersichtsplan der Fahrradstraße (PDF / 3,374 MiB)
Ausschnitt 1 (Johanniter-/ Urbanstraße) (PDF / 3,026 MiB)
Ausschnitt 2 (Friedrich-/Johanniterstraße) (PDF / 1,521 MiB)
Am Freitag, 17.07.2026 fand zum Thema eine Infoveranstaltung im Alten Rathaus sowie vor Ort statt. Dabei wurde über den Stand der Planung informiert. Die Bürgerschaft, Planer und die Verwaltung freuten sich über einen konstruktiven und ziel führenden Austausch.
ab 15:00 Forum zum lockeren Austausch
ab 15:30 Begrüßung und Vorstellung des Projektes
ab ca. 17:00 Ortsbegehung
Mitwirkende: Stadtverwaltung, GVV Verbandsbauamt, Allgemeiner Deutscher Fahrrad-Club e. V. (ADFC), Verkehrsclub Deutschland e. V. (VCD), Ingenieurbüro IGV Stuttgart.
Nachfolgend werden die Präsentationen aus der Infoveranstaltung zur Verfügung gestellt:
Auftakt und Einordnung durch die Verwaltung (PDF / 7,754 MiB)
Fahrradstraße allgemein VCD_ADFC (PDF / 3,093 MiB)
Vorstellung der Fachplanung IGV Stuttgart (PDF / 6,603 MiB)
Die Verwaltung freut sich über Ihre Anregungen oder Fragen zur ersten Fahrradstraße in Plochingen. Bitte senden Sie diese bis zum 31.07.2026 an stadtplanung@plochingen.de.