Flächennutzungsplan 2031

Gemeindeverwaltungsverband Plochingen–Altbach-Deizisau

Flächennutzungsplan 2031

Für das Gebiet des Gemeindeverwaltungsverbandes Plochingen–Altbach-Deizisau ist seit 05.06.2015 die 1. Fortschreibung des Flächennutzungsplans 2031 mit Bekanntmachung der Genehmigung in Kraft getreten.

Der Flächennutzungsplan ist ein vorbereitender Bauleitplan, der keine direkte Rechtskraft für die Bürger bzw. die Öffentlichkeit entfaltet, sondern für die Behörden verbindliche Hinweise zur Entscheidung von Vorhaben oder den Inhalt von Bebauungsplänen gibt. Vereinfacht dargestellt bildet der Plan das freiräumliche und städtebauliche Entwicklungskonzept des Verbandsgebietes ab. Hier wird für das gesamte Gebiet der Gemeinden des Gemeindeverwaltungsverbandes nach den erkennbaren Bedürfnissen der Bevölkerung, Wirtschaft und Infrastruktur für einen überschaubaren Zeitraum die Art aller raumbedeutsamen Nutzungen festgelegt. Neben den Bedürfnissen für die wesentlichen Grundfunktionen einer Stadt, Wohnen, Arbeiten, Versorgung und Verkehr sind dies vor Allem auch die Bedürfnisse der Erholung und des Freiraumerhalts.

Nachfolgend finden Sie die wesentlichen Bestandteile des Flächennutzungsplans 2031 mit beigefügtem Umweltbericht:

Planzeichnung (PDF) (PDF / 2,775 MiB)

Begründung zum Plan (PDF) (PDF / 3,617 MiB)

Umweltbericht (PDF) (PDF / 4,104 MiB)

1. Änderung, Teilbereich 1 Schafhausäcker II​

Am 08.06.2018 trat die 1. Änderung des Flächennutzungsplans 2031 im Teilbereich 1 „Schafhausäcker II“ mit der Bekanntmachung der Genehmigung in Kraft. Auf der Gemarkung der Stadt Plochingen wurde eine bestehende Gemeinbedarfsfläche in die Darstellung einer geplanten Wohnbaufläche geändert. Nachfolgend finden Sie die Planunterlagen der Änderung:

Planzeichnung mit Begründung (PDF / 2,903 MiB)

Bedarfsberechnung (PDF / 29,5 KiB) und Umweltbericht (PDF / 819 KiB)

1. Berichtigung im Geltungsbereich des Bebauungsplans „Eisenbahnstraße/Güterbahnhof, westlicher Teil“, Plochingen

Die 1. Berichtigung gem. § 13a Abs. 2 Nr. 2 Baugesetzbuch (BauGB) des Flächennutzungsplanes 2031 (1. Fortschreibung) wird erforderlich, um die abweichenden Festsetzungen des Bebauungsplanes der Innenentwicklung (§ 13a BauGB) „Eisenbahnstraße/Güterbahnhof, westlicher Teil“ im Bereich der Gemarkung Plochingen in die Planzeichnung des Flächennutzungsplans umzusetzen. Die Satzung des Bebauungsplans mit örtlichen Bauvorschriften trat am 09.08.2018 mit ihrer ortsüblichen Bekanntmachung in Kraft. Die Berichtigung des Flächennutzungsplanes umfasst die Neudarstellung der Festsetzungen zur Art der baulichen Nutzung der Bauflächen im markierten Geltungsbereich gemäß der Nutzungsgliederung im oben bezeichneten Bebauungsplan. Die Differenzierung zwischen gewerblichen Bauflächen und Sondergebiet „Musikzentrum“ wird in die Darstellung der Planzeichnung des Flächennutzungsplanes übernommen. Gleichzeitig erfolgt eine Korrektur der Eintragung über die nachträgliche Übernahme der Abgrenzung des Sanierungsgebietes „I-Bahnhofsbereich Plochingen“ im Bereich der Eisenbahnstraße gemäß der Erweiterungssatzung vom 22.12.2016. Mit der Berichtigung werden die bestehenden Darstellungen des Flächennutzungsplanes 2031, 1. Fortschreibung innerhalb des Geltungsbereiches überlagert und ersetzt.

Planzeichnung 1. Berichtigung (PDF / 3,926 MiB)

Hinweis zur Berichtigung: Die Berichtigung stellt einen redaktionellen Vorgang dar, auf den die Vorschriften über die Aufstellung von Bauleitplänen keine Anwendung finden. Sie erfolgt ohne Öffentlichkeits- und Behördenbeteiligung, beinhaltet keinen Umweltbericht und bedarf nicht der Genehmigung.

Allgemeiner Hinweis: Die hier bereitgestellten Daten sind nicht rechtsverbindlich und nur mit einem gültigen Stempel oder Unterschrift gültig.

Weitere Auskünfte zum Flächennutzungsplan sowie dem beigefügtem Umweltbericht erhalten Sie im Verbandsbauamt Plochingen (Rathaus II, Schulstraße 5, Zimmer 22). Hier ist auch die Einsicht in weitere, erläuternde Unterlagen möglich.

Ihre Ansprechpartner

Herr Verbandsbaudirektor Wolfgang Kissling

Amtsleiter Verbandsbauamtes, Stadtbaumeister

Schulstraße 5
73207 Plochingen
Telefon +49 7153 7005 601
Fax +49 7153 7005 699
Gebäude Rathaus II
Raum 2.04
Herr Oliver Bausch

Sachgebietsleiter Stadtplanung, Stadtsanierung

Schulstraße 5
73207 Plochingen
Telefon +49 7153 7005 604
Fax +49 7153 7005 699
Gebäude Rathaus II
Raum 1.05