Neues Kinderreisepassgesetz ab 01.01.2024

Ab dem 01.01.2024 werden keine neuen Kinderreisepässe ausgestellt. Kinderreisepässe dürfen nur noch bis zum 31.12.2023 ausgestellt, verlängert oder aktualisiert werden. Die Gültigkeit bereits ausgestellter Kinderreisepässe bleibt davon unberührt.

Ab dem 01.01.2024 werden keine neuen Kinderreisepässe ausgestellt. Kinderreisepässe dürfen nur noch bis zum 31.12.2023 ausgestellt, verlängert oder aktualisiert werden. Die Gültigkeit bereits ausgestellter Kinderreisepässe bleibt davon unberührt.

Personalausweise sind als Reisedokument innerhalb der EU anerkannt und sowohl für erwachsene Personen als auch für Kinder vollkommen ausreichend. Der internationale Reisepass gestattet das visumfreie Reisen zu touristischen Zwecken in über 190 Staaten weltweit.

Deutsche Staatsangehörige können unabhängig vom ihrem Alter mehrjährig gültige Personalausweise oder Reisepässe beantragen. Ausweisdokumente unter 24 Jahren: 6 Jahre Gültigkeit. Ausweisdokumente über 24 Jahren: 10 Jahre Gültigkeit.

Personalausweise sind als Reisedokument innerhalb der EU anerkannt und sowohl für erwachsene Personen als auch für Kinder vollkommen ausreichend. Der internationale Reisepass gestattet das visumfreie Reisen zu touristischen Zwecken in über 190 Staaten weltweit.
 
Bitte beachten Sie, dass die Personalausweise, sowie Reisepässe in der Bundesdruckerei in Berlin gedruckt und erstellt werden. Daher ist mit einer Beantragungszeit bei Personalausweisen mit ca. 3 Wochen zu rechnen und Reisepässen mit ca. 4-5 Wochen. Eine Bestellung im Expressverfahren ist möglich, hier liegt die Bearbeitungszeit bei 3-4 Werktagen (zusätzlich 32 Euro). Eine kurzfristige Ausstellung ist somit künftig nicht mehr möglich.
 
Zur Beantragung wird weiterhin die Zustimmungserklärung von den Erziehungsberechtigten benötigt. Das Formular erhalten Sie im BürgerService oder auf unserer Homepage www.plochingen.de à Formulare à Pass- und Ausweisrecht.
 

Für die Beantragung muss der bisherige Kinderreisepass bzw. bei Neubeantragung eine Geburtsurkunde, sowie ein biometrisches Lichtbild vorgelegt werden. Das persönliche Erscheinen des Kindes ist Pflicht um die Identität zu prüfen und ggfs. die Unterschrift/ Fingerabdruck zu leisten.
 
Bei weiteren Fragen, dürfen Sie sich gerne an die Mitarbeiterinnen im BürgerService wenden. Tel: 07153/7005-313 oder per Mail an buergerservice@plochingen.de