Das Landratsamt Esslingen informiert in einer Pressemitteilung über Sitzbänke im Wald
Wer sich künftig im Wald auf einer Sitzbank niederlässt, tut dies in Eigenverantwortung. Der Waldbesitzer ist hier künftig von einer Haftung entlastet.
Dies geht aus dem sog. „Regelbereinigungsgesetz“ der Landesregierung hervor. Das Gesetz soll den Bürokratieabbau weiter vorantreiben und auch den Erhalt von Sitzbänken im Wald sichern. Konkret wurde das Landeswaldgesetz in Paragraf 37 um die Klarstellung ergänzt, dass auch „das Verweilen an einfachen Einrichtungen, insbesondere auf Sitzgelegenheiten und an Informationstafeln“, dem Betreten des Waldes gleichgestellt ist. Das Betreten des Waldes ist für jeden und jede frei möglich, aber schon bisher erfolgten Waldbesuche auf eigene Gefahr, jeder ist für die eigene Sicherheit selbst verantwortlich. Dies ist nun auch für Bänke und Informationstafeln klar formuliert. So soll die Bereitschaft der Waldbesitzer erhöht werden, Sitzgelegenheiten zu schaffen und zu erhalten.