Anordnung eines Abbrennverbots für Feuerwerkskörper
Die Stadt Plochingen erlässt aufgrund von § 24 Abs. 2 der Ersten Verordnung zum Sprengstoffgesetz (1.SprengV) vom 30.01.1991 (BGBl. I Seite 169) in der zurzeit geltenden Fassung folgende Allgemeinverfügung. (PDF / 290,3 KiB)
In der Anlage 1 (PDF / 280,2 KiB) und Anlage 2 (PDF / 387,1 KiB) ist das Gebiet markiert, in dem die Allgemeinverfügung gültig ist.