Neue Gebühren für Personalausweise ab 07.02.2026

Seit dem 7. Februar 2026 gelten bundesweit neue Gebühren für die Beantragung eines Personalausweises. Grundlage ist ein Rundschreiben des Bundesministeriums des Inneren (VII6.20105/16#11). Die Anpassung betrifft alle Bürgerinnen und Bürger mit deutscher Staatsangehörigkeit, die einen neuen Personalausweis beantragen.

Die neuen Gebühren im Überblick:
Personen ab 24 Jahren: 46,00 € (bisher 37,00 €)
Personen unter 24 Jahren: 27,60 € (bisher 22,80 €)

Mit der Gebührenanpassung werden unter anderem die Weiterentwicklung sicherheitsrelevanter Technologien sowie die Umstellung auf digitale Verfahren berücksichtigt.

Bürgerinnen und Bürger werden gebeten, bei der Beantragung eines Personalausweises ab dem 7. Februar 2026 die neuen Gebühren zu beachten.