Virtuelles Bauamt BW {fa-solid fa-person-digging}
Anträge auf Erteilung einer Baugenehmigung können Sie unter nachfolgendem Link digital einreichen:
Hierfür ist eine Anmeldung über Ihr BundID-Konto oder Ihr Mein Unternehmenskonto erforderlich.
Bauanträge und Bauvorlagen sind elektronisch in Textform in Format pdf/A zu übermitteln (§ 3 Abs. 2 S. 1 LBOVVO). Andere Dateiformate sind nicht zulässig. Die Dateien dürfen nicht gegen Bearbeitung gesperrt sein. Bitte beachten Sie, dass vorübergehend zusätzlich zur digitalen Einreichung weiterhin 2 (Plochingen) bzw. 3 (Altbach oder Deizisau) Planfertigungen in Papierform benötigt werden. Bitte senden Sie uns diese per Post zu.
Gemeindeverwaltungsverband Plochingen, Altbach, Deizisau
Baurechtsamt
Schulstraße 5
73207 Plochingen
Folgende Leistungen können über das Virtuelle Bauamt digital beantragt werden
- Abweichungen, Ausnahmen und Befreiungen beantragen
- Ausnahme von der Veränderungssperre beantragen
- Baubeginnsanzeige nach § 59 Abs. 2 LBO BW
- Baugenehmigung nach § 58 Abs. 1 LBO BW beantragen
- Bauvoranfrage nach § 57 LBO BW beantragen
- Kenntnisgabe des Abbruchs einer Anlage
- Kenntnisgabe nach § 51 LBO BW
- Teilbaugenehmigung nach § 61 LBO BW beantragen
- Vereinfachtes Baugenehmigungsverfahren nach §52 LBO
- Verlängerung Baugenehmigung nach § 62 LBO beantragen
- Verlängerung Bauvorbescheid nach §§ 57 Abs. 2, 62 LBO BW beantragen
- Verlängerung Teilbaugenehmigung nach § 62 LBO beantragen