Hundebestandsaufnahme 2026 in Plochingen
Zur Sicherstellung der Steuergerechtigkeit führt die Stadt Plochingen im Jahr 2026 eine Überprüfung des Hundebestandes im gesamten Stadtgebiet durch. Ziel dieser Maßnahme ist es, festzustellen, ob alle gehaltenen Hunde ordnungsgemäß zur Hundesteuer angemeldet sind.
Die Anmeldung eines Hundes zur Hundesteuer ist gesetzlich verpflichtend. Es handelt sich dabei nicht um eine freiwillige Leistung, sondern um eine Pflicht gemäß der geltenden Hundesteuersatzung der Stadt Plochingen.
Die Hundebestandsaufnahme wird mit Unterstützung eines spezialisierten Unternehmens SPRINGER KOMMUNALE DIENSTE GmbH aus Aachen durchgeführt. Bei Klärungsbedarf können Mitarbeitende dieses Unternehmens in Abstimmung mit der Stadtverwaltung einzelne Haushalte kontaktieren.
Werden in einem Haushalt mehrere Hunde gehalten, erfolgt eine gemeinsame steuerliche Veranlagung. Dabei wird pro Haushalt eine Einstufung als Ersthund, Zweithund sowie gegebenenfalls für weitere Hunde vorgenommen.
Halterinnen und Halter von bislang nicht angemeldeten Hunden sind verpflichtet, die Anmeldung unverzüglich vorzunehmen, spätestens jedoch bis zum 07. Mai 2026.
Nach Ablauf dieser Frist kann neben einer rückwirkenden Steuerfestsetzung auch die Einleitung eines Bußgeldverfahrens geprüft werden. Gemäß § 12 der Hundesteuersatzung stellt das vorsätzliche oder leichtfertige Nichtanmelden eines Hundes eine Ordnungswidrigkeit dar.
Weitere Informationen zur Hundesteuersatzung sind auf der Homepage der Stadt Plochingen abrufbar. Die Anmeldung können Sie online über den entsprechenden Link vornehmen.
Für Anmeldungen oder sonstige Fragen zur Hundesteuer, wenden Sie sich bitte anFrau Kahl Tel. Nr. 07153/7005-423,Frau Wahl Tel. Nr. 07153/7005-412 oder per E-Mail: steueramt@plochingen.de.