Allgemeine Geschäftsbedingungen der PlochingenInfo
1.
Geltungsbereich
1.1. Diese
allgemeinen Geschäftsbedingungen gelten
für alle von der PlochingenInfo,
Marktstraße 36, 73207 Plochingen, E-Mail
tourismus@plochingen.de, Telefon 07153 / 7005-250 (nachfolgend
„PI“ genannt),
vermittelten und organisierten Führungen
bzw. Tagesprogramme
(„Vertragsleistungen“).
1.2. Für alle Vertragsleistungen und
vorvertraglichen Schuldverhältnisse der
Vertragspartner gelten ausschließlich diese
AGB und die Buchungsbestätigung inklusive
ihrer Anlagen (vgl. Ziff. 2.2), soweit die Vertragspartner nicht
schriftlich etwas anderes vereinbaren. Andere Vertragsbedingungen
werden nicht Vertragsinhalt, auch wenn PI ihnen im Einzelfall nicht
ausdrücklich widerspricht.
1.3. Bezüglich der verschiedenen
Vertragsdokumente (vgl. Ziff. 1.2) gilt folgende
Geltungsreihenfolge:
- Die Buchungsbestätigung inklusive ihrer
Anlagen;
- diese AGB.
1.4. Diese AGB gelten unabhängig davon, ob
Sie Verbraucher oder Unternehmer sind. Sie sind Verbraucher, wenn
Sie einen Vertrag mit uns zu Zwecken
abschließen, die
überwiegend weder Ihrer gewerblichen noch
Ihrer selbständigen beruflichen
Tätigkeit zugerechnet werden
können. Dagegen ist Unternehmer jede
natürliche oder juristische Person oder
rechtsfähige Personengesellschaft, die beim
Abschluss des Vertrags in Ausübung ihrer
gewerblichen oder selbständigen beruflichen
Tätigkeit handelt.
2. Vertragsschluss
2.1. Angebote von PI sind freibleibend und unverbindlich,
es sei denn, ein Angebot ist schriftlich als bindend bezeichnet.
Soweit im Angebot nicht anders bezeichnet,
hält PI sich 4 Wochen an verbindliche
Angebote gebunden.
2.1. Ein Vertrag über Vertragsleistungen
kommt in der Regel durch ein verbindliches Angebot in Form einer
Anmeldung zu einer Vertragsleistung und schriftliche
Auftragsbestätigung durch PI (per E-Mail
oder per Post) zustande. Eine Anmeldung ist nur schriftlich
möglich (Brief, E-Mail, Fax).
2.2. Die Anmeldung erfolgt durch den die Buchung vornehmenden
Kunden auch für alle in der Anmeldung mit
aufgeführten Teilnehmern,
für deren Vertragspflichten er wie
für seine eigenen Verpflichtungen einsteht,
sofern er eine entsprechende Verpflichtung durch
ausdrückliche und gesonderte
Erklärung übernommen
hat. Der Anmelder versichert, für die mit
angemeldeten Teilnehmer bevollmächtigt zu
sein und erkennt auch für die
übrigen Teilnehmer diese AGB an.
3.
Leistungsbeschreibung
3.1. Der Umfang der vertraglichen Leistung ergibt sich aus der
Buchungsbestätigung. Nebenabreden
müssen schriftlich erfolgen und gelten nur
dann als vereinbart, wenn auf sie in der
Buchungsbestätigung verwiesen wird.
2.2. Die PI behält sich
ausdrücklich vor, aus sachlich berechtigten,
erheblichen oder nicht vorhersehbaren
Gründen, Änderungen
der Leistungsbeschreibungen und
Preiserhöhungen vor Vertragsabschluss zu
erklären und den Kunden vor der Buchung zu
informieren. Änderungen oder Abweichungen
einzelner Leistungen nach Vertragsschluss (nach Eingang der
Buchungsbestätigung durch die PI) sind nur
dann gestattet, soweit diese nicht erheblich sind und den
Gesamtzuschnitt des gebuchten Programms nicht
beeinträchtigen.
4. Bezahlung
4.1. Der Kunde zahlt PI die vereinbarte
Vergütung.
4.2. Die Bezahlung hat bis spätestens 14
Tage nach Rechnungsstellung eingehend auf das Konto der PI zu
erfolgen.
5.
Kündigung durch den Kunden, Umbuchung
5.1. Der Kunde kann den Vertrag jederzeit vor Erbringung
der Vertragsleistungen kündigen. Eine
Kündigung muss in schriftlicher Form
erfolgen, um wirksam zu sein.
5.2. Kündigt der Kunde wird eine
angemessene Entschädigung
für entstandene Aufwendungen
fällig. Maßgeblich
ist der Zugang der
Kündigungserklärung
bei der PI. Es gelten folgende
Maßstäbe:
- Bis 14 Tage vor Leistungserbringung: kostenfrei;
- Bis 7 Tage vor Leistungserbringung: 50% des Gesamtpreises;
- Ab 6 bis 3 Tage vor Leistungserbringung: 75% des
Gesamtpreises;
- Ab 2 Tage oder bei Nichterscheinen: 100% des Gesamtpreises.
5.3. Bei Buchungen für kulinarische Touren
ist die vom Anmelder eine Woche vor Veranstaltungsbeginn
mitgeteilte Teilnehmerzahl verbindlich und dient als
Berechnungsgrundlage.
5.4. Die PI behält sich vor, anstelle der
Pauschalbeträge eine
höhere, konkrete
Entschädigung zu fordern, soweit die PI
nachweist, dass wesentlich höhere
Aufwendungen als die jeweils anwendbare Pauschale entstanden sind.
Es werden dem Kunden in jedem Fall die Stornokosten des gebuchten
Leistungsträgers in voller
Höhe in Rechnung gestellt, sofern diese von
dem jeweiligen Leistungsträger entsprechend
deren eigenen AGBs erhoben werden.
5.5. Wünscht der Kunde eine Umbuchung nach
Vertragsschluss im Hinblick auf den Termin oder sonstige
Leistungen, kann die PI, sofern die
Durchführung des Umbuchungswunsches
möglich ist, ein Umbuchungsentgelt in
Höhe von € 5,00 pro
Person verlangen. Ein Rechtsanspruch des Kunden auf die Vornahme
der Umbuchung besteht nicht.
6.
Kündigung durch die PI,
Vertragsaufhebung
6.1. Die PI kann insbesondere dann den Vertrag ohne
Einhaltung einer Frist kündigen, wenn der
Kunde die Durchführung der
Vertragsleistungen ungeachtet einer Abmahnung nachhaltig
stört, oder wenn er sich in solchen
Maße vertragswidrig
verhält, dass die sofortige Aufhebung des
Vertrages gerechtfertigt ist. In diesen
Fällen behält die PI
den Anspruch auf die Vergütung, wobei
ersparte Aufwendungen und sonstige Vorteile, die infolge der
fristlosen Kündigung bzw. des
Rücktritts erlangt werden, angerechnet
werden.
6.2. Witterungsverhältnisse /
Höhere Gewalt:
Soweit im Einzelfall nichts anderes vereinbart ist, finden die
vereinbarten Führungen bei jedem Wetter
statt.
Durch höhere Gewalt und/oder aus
Sicherheitsgründen kann es erforderlich
sein, dass der gebuchte Termin nicht wahrgenommen werden kann oder
es zu Änderungen von Programmbestandteilen
kommt. Dies gilt insbesondere für
Kirchenöffnungen, auf die die PI keinen
Einfluss hat. Im Falle einer notwendigen Stornierung wird die PI in
Absprache mit dem Kunden einen Ersatztermin vereinbaren.
7. Wartezeit und
Ausfallgebühren
7.1. Bei einer
absehbaren Verspätung ist die PI
unverzüglich,
spätestens zum Zeitpunkt des vereinbarten
Beginns der Vertragsleistungen, zu informieren. PI
gewährt dem Kunden eine Kulanzfrist von
maximal 30 Minuten über die vereinbarte Zeit
hinaus.
7.2. Bei einer gemeldeten Verspätung von
mehr als 30 Minuten wird ein Wartegeld in
Höhe von 15,00 € pro
Gruppe fällig.
7.3. Bei einer Verspätung durch den Kunden
hat dieser keinen Anspruch mehr auf die volle Leistungserbringung.
Wenn die Verfügbarkeit des
Gästeführers es nicht
erlaubt, die geplante Führungsdauer
einzuhalten, wird diese entsprechend der
Verspätung reduziert. Der
Vergütungsanspruch der PI wird hiervon nicht
berührt.
7.4. Nach Ablauf der Wartezeit von 30 Minuten wird PI von der
Leistungspflicht frei, wenn der Kunde die
Verspätung nicht gemeldet hat. PI hat in
diesem Fall Anspruch auf die volle vereinbarte
Vergütung.
8. Haftung
8.1. PI leistet Schadensersatz und Ersatz vergeblicher
Aufwendungen, gleich aus welchem Rechtsgrund, nur in folgendem
Umfang:
a) Die Haftung bei Vorsatz und Garantien ist
unbeschränkt.
b) Bei grober Fahrlässigkeit haftet PI in
Höhe des typischen und bei Vertragsabschluss
vorhersehbaren Schadens.
c) Bei fahrlässiger Verletzung einer so
wesentlichen Pflicht, deren Erfüllung die
ordnungsgemäße
Durchführung des Vertrags
überhaupt erst
ermöglicht, auf deren Einhaltung der Kunde
regelmäßig vertraut
und vertrauen darf und deren Verletzung die Erreichung des
Vertragszwecks gefährdet (Kardinalpflicht),
haftet PI in Höhe des typischen und bei
Vertragsschluss vorhersehbaren Schadens, maximal jedoch in
Höhe des Nettoauftragsvolumens.
d) In allen anderen Fällen
fahrlässiger Pflichtverletzungen ist die
Haftung ausgeschlossen.
e) Bei Verletzung von Leben, Körper und
Gesundheit und bei Ansprüchen aus dem
Produkthaftungsgesetz gelten die gesetzlichen Regelungen ohne
Beschränkungen.
8.2. PI bleibt der Einwand des Mitverschuldens offen.
8.3. Die PI haftet nicht für
Leistungsstörungen, welche als
Fremdleistungen anderer Leistungsträger
lediglich vermittelt werden, wenn diese Leistungen
ausdrücklich in der
Buchungsbestätigung als Fremdleistung
gekennzeichnet werden und erkennbar nicht Bestandteil der Pauschale
sind.
8.4. Für lediglich vermittelte Leistungen
anderer Anbieter / Veranstalter gelten deren jeweilige
Vertragsbedingungen.
8.5. Die vereinbarten vertraglichen Leistungen enthalten
ausdrücklich keine Versicherungen zu Gunsten
des Kunden.
9. Besondere
Regelungen im Zusammenhang mit Pandemien (insbesondere dem
Corona-Virus)
9.1. Die
Parteien sind sich einig, dass die vereinbarten Leistungen durch
die PI stets unter Einhaltung und nach
Maßgabe der zum jeweiligen
Leistungszeitpunkt geltenden behördlichen
Vorgaben und Auflagen erbracht werden.
9.2. Der Kunde erklärt sich einverstanden,
angemessene Nutzungsregelungen oder
-beschränkungen von der PI bei der
Inanspruchnahme von Leistungen zu beachten und im Falle von
auftretenden typischen Krankheitssymptomen der PI
unverzüglich zu
verständigen.
10.
Erfüllungsort, Rechtswahl und
Gerichtsstand
10.1. Die Unwirksamkeit einzelner Bestimmungen des
Vertrages hat nicht die Unwirksamkeit des gesamten Vertrages zur
Folge. Das gleiche gilt für die vorliegenden
Allgemeinen Geschäftsbedingungen.
10.2. Soweit sich aus dem Vertrag mit der PI nichts anderes
ergibt, ist der Erfüllungs- und Zahlungsort
der Geschäftssitz der PI. Es gilt das Recht
der Bundesrepublik Deutschland unter Ausschluss des
Kollisionsrechts. Dies gilt insbesondere für
Gäste bzw. Auftraggeber, die keinen
allgemeinen Wohn- bzw. Geschäftssitz in
einem Land der Europäischen Union oder in
der Schweiz haben.
10.3. Für sämtliche
gegenwärtigen und
zukünftigen Ansprüche
aus oder im Zusammenhang mit einem Vertrag mit Kaufleuten,
juristischen Personen des öffentlichen
Rechts oder öffentlich-rechtliches
Sondervermögen ist
ausschließlich Gerichtsstand der
Geschäftssitz der PI. Der gleiche
Gerichtsstand gilt, wenn der Gast bzw. der Auftraggeber zum
Zeitpunkt des Vertragsabschlusses seinen Wohnsitz oder
gewöhnlichen Aufenthaltsort im Inland hat,
aber nach Vertragsabschluss seinen Wohnsitz oder
gewöhnlichen Aufenthaltsort aus dem Inland
verlegt.
(Stand: November 2020)