Öffentliche Bekanntmachung Festsetzung der Grundsteuer für das Kalenderjahr 2026
Steuerfestsetzung
Es gelten die vom Gemeinderat der Stadt Plochingen in der Sitzung vom 19.11.2024 beschlossene Hebesätze entsprechend der Hebesatzsatzung vom 20.11.2024.Die Hebesätze für die Grundsteuer für das Kalenderjahr 2026 werden festgesetzt auf- 400 v.H. für die Betriebe der Land- und Forstwirtschaft (Grundsteuer A) und- 269 v.H. für die Grundstücke (Grundsteuer B). Die Hebesätze sind gegenüber dem Vorjahr unverändert.
Für diejenigen Steuerschuldner, die für das Kalenderjahr 2026 die gleiche Grundsteuer wie im Vorjahr zu entrichten haben, wird aufgrund von § 51 Abs. 3 Landesgrundsteuergesetz (LGrStG) die Grundsteuer für das Kalenderjahr 2026 in derselben Höhe wie für das Kalenderjahr 2025 durch öffentliche Bekanntmachung festgesetzt. Für die Steuerschuldner treten mit dem Tage der öffentlichen Bekanntmachung die gleichen Rechtswirkungen ein, wie wenn ihnen an diesem Tage ein schriftlicher Steuerbescheid zugegangen wäre. Dies gilt nicht, wenn Änderungen in der sachlichen oder persönlichen Steuerpflicht eintreten. In diesen Fällen ergeht anknüpfend an den Messbescheid des Finanzamts ein entsprechender schriftlicher Grundsteuerbescheid.
Zahlungsaufforderung
Die Steuerschuldner, die nicht am Lastschriftverfahren teilnehmen, werden gebeten, die Grundsteuer für das Jahr 2026 zu den Fälligkeitsterminen und mit den Beträgen, die sich aus dem letzten schriftlichen Grundsteuerbescheid vor Veröffentlichung dieser Bekanntmachung ergeben, auf eines der in diesem Bescheid angegebenen Bankkonten der Stadt Plochingen zu überweisen.
Rechtsbehelfsbelehrung Gegen diese durch öffentliche Bekanntmachung bewirkte Steuerfestsetzung kann innerhalb eines Monats nach dieser öffentlichen Bekanntmachung Widerspruch bei der Stadtverwaltung Plochingen, Schulstraße 5-7, 73207 Plochingen erhoben werden. Plochingen, den 12.01.2026 gez.BürgermeisterFrank Buß