Hinweis zur möglichen Gefährdung der Standsicherheit von Bauwerken mit „Wolff“-Holzstegträgern

Die Baurechtsbehörde des Gemeindeverwaltungsverbandes Plochingen, Altbach, Deizisau weist auf eine mögliche Gefährdung der Standsicherheit von Bauwerken mit "Wolff“-Holzstegträgern hin.

Am 6. November 2023 ist das Dach der Kirche St. Elisabeth in Kassel eingestürzt. Die Haupttrag­elemente der Dachkonstruktion der Kirche (Baujahr 1959/60) bildeten geklebte Holzstegträger, sogenannte „Wolff“-Stegträger. Diese Träger sind geklebte Holzbauteile mit Doppel-T-Querschnitt. Den Steg bildet eine Art Dreischichtplatte. Die Gurtholzteile sind seitlich angeklebt. Eventuell weisen die Gurthölzer noch angeklebte horizontale Deckschalen an der Ober- und Unterseite auf.

Die „Wolff“-Stegträger wurden ab Ende der 1950er Jahre von der Firma Wolff-Hallenbau GmbH (Höxter-Ottbergen, NRW) hergestellt und auch von anderen Firmen in Lizenz produziert, unter anderem von Fritz & Sohn, Tübingen, Friedrich Hagenmaier, Ulm und De Groots Houtbouw, Vroomshoop, Niederlande. Die allgemeine bauaufsichtliche Zulassung für diese Träger galt von 1958 bis 1970. Seit 1995 existiert die Firma Wolff nicht mehr, weshalb keine verlässlichen Unterlagen zu den damals errichteten Objekten mehr vorliegen.

Untersuchungen zum Einsturz in Kassel deuten darauf hin, dass die Ursache wahrscheinlich im Versagen der mit Harnstoffharzkleber ausgeführten Generalkeilzinkenverbindungen lag. Als eine wesentliche Ursache wurde die mangelhafte Ausführung (Klebefugendicke, Klebstoffauftrag) - vermutlich in Kombination mit einem ungeeigneten Verfahren zum Aufbringen des Anpressdrucks - identifiziert.

Es ist derzeit nicht ausgeschlossen, dass auch andere Gebäude mit „Wolff“-Trägern oder ähnlichen Bauweisen betroffen sind. Falls Sie entsprechende Gebäude kennen oder vermuten, informieren Sie bitte umgehend das Verbandsbauamt.