Behördenwegweiser
Stadtkämmerei
Kontakt
Telefon +49 7153 7005 0
Internet
http://www.plochingen.de
Öffnungszeiten
Anmeldezeit
Montag
14:00 Uhr
- 16:00 Uhr
nur mit Termin
Mittwoch
08:00 Uhr
- 12:00 Uhr
nur mit Termin
und 14:00 Uhr
- 16:00 Uhr
nur mit Termin
Donnerstag
14:00 Uhr
- 16:00 Uhr
nur mit Termin
Allgemeine Öffnungszeit
Bitte beachten Sie die abweichenden Öffnungszeiten der PlochingenInfo, der Galerie und der Stadtbibliothek.
Montag
08:00 Uhr
- 12:00 Uhr
Dienstag
08:00 Uhr
- 12:00 Uhr
und 15:00 Uhr
- 18:00 Uhr
Donnerstag
08:00 Uhr
- 12:00 Uhr
Freitag
08:00 Uhr
- 12:00 Uhr
Zuständigkeit
- Haushaltswesen
- Steuern
- Kasse/Controlling
- Kaufmännische Leitung Stadtwerke
- Kaufmännisches Gebäudemanagement
- Energiemanagement
- Forstwesen
Persönlicher Kontakt
Frau Beigeordnete Barbara Fetzer
Beigeordnete
Gebäude Rathaus I
Raum 206
Frau Diana Gaus
Gebäude Rathaus I
Raum 308
Frau Claudia Kohler
Gebäude Rathaus I
Raum 207
Organisationseinheiten
Übergeordnete Dienststellen
Stadtverwaltung PlochingenLeistungen
- Baulastenverzeichnis - Einsicht nehmen
- Erschließungsbeiträge zahlen
- Grundsteuer festsetzen
- Hundehaltung - Namensänderung mitteilen
- Hundehaltung - Namensänderung mitteilen
- Hundesteuer - Befreiung beantragen
- Hundesteuer - Ersatzmarke beantragen
- Hundesteuer - Hund abmelden
- Hundesteuer - Hund anmelden
- SEPA-Lastschriftmandat erteilen
- Vorkaufsrecht der Gemeinde - Negativzeugnis beantragen
- Wasseranschluss anmelden
- Zweitwohnsitzsteuer
Formulare und Onlinedienste
- Anmeldung oder Abmeldung eines Hundes (digital)
- Hundesteuersatzung
- Satzung über den Anschluss an die öffentliche Wasserversorgungsanlage und die Versorgung der Grundstücke mit Wasser (Wasserversorgungssatzung - WVS)
- Satzung über die Erhebung von Erschließungsbeiträgen
- SEPA-Lastschrift-Mandat (nur erforderlich für Antragsteller ohne Parkster App)
- SEPA-Lastschriftmandat allgemein
- SEPA-Lastschriftmandat Grundsteuer
- SEPA-Lastschriftmandat Wasser/Abwasser
- Steuererklärung zur Festsetzung der Zweitwohnungssteuer
- Stornierung des SEPA-Lastschriftmandat