Verlängerung der Corona-Verordnung bis zum 30. Mai 2022
Mit Beschluss vom 26. April 2022 hat die Landesregierung die Corona-Verordnung geändert.
Änderungen zum 02. Mai 2022
- Die derzeit gültige Verordnung wird bis zum 30. Mai 2022 verlängert.
- Die Maskenpflicht in Zahnarztpraxen wird aufgehoben.
Hintergrund: Wie das Bundesgesundheitsministerium zwischenzeitlich klarstellte, gilt diese nur in Arztpraxen.