Neue Regelungen für Corona-Bürgertests
Mit der neuen Coronavirus-Testverordnung ab 30. Juni 2022 gibt es kostenlose Tests nur noch für Risikogruppen und Ausnahmefälle. Darüber hinaus kosten Tests künftig drei Euro.
Coronavirus-Testverordnung des Bundesgesundheitsministeriums
Künftig gibt es kostenlose Bürgertests nur noch für Risikogruppen und in Ausnahmefällen, wie zum Beispiel für Menschen, die mit besonders gefährdeten Gruppen in Kontakt kommen oder die sich aus medizinischen Gründen nicht impfen lassen können. Darüber hinaus fällt für Bürgertests ab jetzt eine Zuzahlung in Höhe von drei Euro an. Die Zuzahlung wird auch bei Vorliegen einer roten Warnmeldung in der Corona-App fällig, ebenso wie vor privaten Treffen mit Menschen ab 60 oder mit Vorerkrankung außerhalb von Kliniken oder Pflegeeinrichtungen.
Zu den weiteren Ausnahmen, die sich auch künftig kostenlos testen lassen können, zählen beispielsweise auch Frauen im ersten Schwangerschaftsdrittel, Kinder bis fünf Jahre, Haushaltsangehörige von Infizierten, pflegende Angehörige, Menschen mit Behinderung und deren Betreuer sowie Bewohner und Besucher von Pflegeheimen, Kliniken oder Einrichtungen für Menschen mit Behinderung.