Ende der Maskenpflicht im Nahverkehr und für Personal in Arztpraxen

Mit einer Änderung der Corona-Verordnung entfällt in Baden-Württemberg ab dem 31. Januar 2023 die Maskenpflicht unter anderem im öffentlichen Personennahverkehr sowie für Personal in Arztpraxen. 

Mit der Änderung der Corona-Verordnung zum 31. Januar 2023 wird die Maskenpflicht im öffentlichen Personennahverkehr (ÖPNV), in Einrichtungen der Wohnungslosenhilfe und für das Personal in Arztpraxen, Zahnarztpraxen, psychotherapeutischen Praxen sowie weiteren vergleichbaren ambulanten medizinischen Einrichtungen aufgehoben. Die Regelungen treten am 31. Januar 2023 in Kraft.

Mit dem Ende der Maskenpflicht appelliert die Landesregierung dennoch weiterhin an die Eigenverantwortung der Menschen, freiwillig weiterhin eine Maske zu tragen. Dies schützt nicht nur vor einer Ansteckung mit dem Coronavirus, sondern auch vor Erkältungs- oder Grippe-Viren. 

Die aktuelle Corona-Verordnung des Landes gilt vorerst befristet bis zum 7. April 2023, kann aber jederzeit an aktuelle Entwicklungen angepasst werden.