Anpassung der Corona-Teststrategie
Mit der Anpassung der Test-Verordnung sollen Testkapazitäten, insbesondere PCR-Tests, noch gezielter als bislang eingesetzt werden.
Die Regelungen im Detail:
- Anspruch auf PCR-Tests:
Der grundsätzliche Anspruch auf einen PCR-Test bleibt erhalten. Anspruch auf einen kostenlosen PCR-Test besteht jedoch nur bei Vorliegen eines positiven Antigen-Schnelltests.
Auch Kinder erhalten weiterhin Zugang zu PCR-Tests. - Diagnose und Auswertung von PCR-Tests:
Bei Diagnose und Auswertung der PCR-Tests werden Risikopatienten und Menschen in besonders gefährdeten Bereichen (Pflege, Eingliederungshilfe, häusliche Pflege) sowie in medizinischen Bereichen (Praxen, Krankenhaus, Pflege, Rettungsdienste) bevorzugt.
Wichtig: Auch diese Personengruppen benötigen einen positiven Antigen-Schnelltest, bevor sie den PCR-Test machen können. - Rote Warnmeldung in der Corona-Warn-App:
Wer einen roten Warnhinweis in der Corona-Warn-App hat, sollte zunächst mit einem Antigen-Test prüfen, ob eine Corona-Infektion vorliegt. Erst wenn das Ergebnis positiv ausfällt, kann es mit einem PCR-Test überprüft werden. - Quarantäne/Isolierung vorzeitig beenden:
Für das Freitesten, also das vorzeitige Beenden einer Isolierung bzw. Quarantäne, ist ein Antigen-Schnelltest ausreichend.
Weitere Informationen
Informationen des Bundesministeriums zur Corona-Test-Verordnung