Ergebnisse des Bund-Länder-Treffens vom 18. November 2021
Bund und Länder haben sich am 18. November 2021 auf einheitliche und flächendeckende Maßnahmen zur Pandemiebekämpfung geeinigt. Ministerpräsident Winfried Kretschmann fasste die Regelungen für Baden-Württemberg zusammen, die nun in die Corona-Verordnung eingearbeitet werden.
Weitere Einschränkungen - Anpassung der Corona-Verordnung Maßgebliches Kriterium: Hospitalisierungsrate Verschärfte Regelungen auf Bundesebene Weitere Informationen
Weitere Einschränkungen in Baden-Württemberg - Anpassung der Corona-Verordnung zum 25. November 2021
Mit Ausrufung der Alarmstufe zum 17. November 2021 gelten in Baden-Württemberg für weite Teile des öffentlichen Lebens die 2G-Regel und Kontaktbeschränkungen für nicht genesene und nicht geimpfte Menschen. Nach der Bund-Länder-Konferenz kündigte Ministerpräsident Winfried Kretschmann an, dass mit der Anpassung der Corona-Verordnung zum 25. November erneute Verschärfungen der Regelungen und insbesondere härtere Einschränkungen für Menschen ohne Impfschutz folgen werden. Baden-Württemberg wird weiter die Auslastung der Intensivbetten als Kennwerte für die Warn- und Alarmstufe beibehalten.
Zu den geplanten Verschärfungen zählen:
- 2G+ in Bereichen mit besonders hohem Risiko – etwa in Bars, Clubs oder Diskotheken. 2G+ bedeutet, dass Geimpfte und Genesene einen zusätzlichen Schnelltest vorzeigen müssen.
- Teilnehmer-Obergrenzen für Veranstaltungen
- Mögliche Ausgangssperren für Ungeimpfte in Hotspot-Regionen, wenn die bisherigen Maßnahmen nicht ausreichend wirken.
Zusätzlich soll die Impfquote vorangetrieben werden. Dazu entstehen neben den mobilen Impfteams in allen Stadt- und Landkreisen Impfstützpunkte, die in den kommenden Tagen in Betrieb gehen werden.
Maßgebliches Kriterium: Hospitalisierungsrate
- Ab einer Hospitalisierungsrate von 3 haben flächendeckend nur noch Geimpfte oder Genesene (2G) Zutritt zu Freizeit-, Kultur- und Sportveranstaltungen, Gastronomie sowie zu körpernahen Dienstleistungen und Beherbergungen.
- Ab einer Hospitalisierungsrate über 6 müssen Geimpfte und Genesene zusätzlich einen negativen Test vorgelegen (2G plus). Diese Regelung gilt insbesondere an Orten mit besonders hohem Infektionsrisiko - etwa in Diskotheken, Clubs oder Bars.
- Bei besonders hohem Infektionsgeschehen mit besonders hoher Belastung des öffentlichen Gesundheitssystems, spätestens bei einer Hospitalisierungsrate über 9, werden die Länder – unter Vorbehalt der Zustimmung der Landtage – weitere Maßnahmen ergreifen und können damit auch Kontaktbeschränkungen beschließen.
- Wenn der Schwellenwert an fünf Tagen in Folge unterschritten wird, können die 2G-Regelungen wieder zurückgenommen werden. Ausgenommen von der 2G-Regel sind Kinder und Jugendliche unter 18 sowie Personen, die nicht geimpft werden können.
Verschärfte Regelungen auf Bundesebene
- Am Arbeitsplatz gilt künftig die 3G-Regel. Nur Geimpfte, Genesene und negativ Getestete können dann vor Ort an ihrem Arbeitsplatz arbeiten.
In Baden-Württemberg sind nicht geimpfte und nicht genesene Arbeitnehmer*innen bereits jetzt verpflichtet, das Testangebot des Arbeitgebers anzunehmen und die Tests selbst zu dokumentieren. Der Bund wird hier nachschärfen und eine tägliche Dokumentationspflicht durch die Arbeitgeber anstreben. - Die Homeoffice-Pflicht wird wiedereingeführt. Wo es möglich ist, sollen die Menschen zu Hause arbeiten.
- Im öffentlichen Fern- und Nahverkehr gilt künftig 3G – Ausnahmen soll es für Schülerverkehre geben.
- Es wird wieder kostenlose Bürgertests geben.
- In den Pflegeheimen gelten nun auch bundesweit strenge Testpflichten für Beschäftigte sowie für Besucherinnen und Besucher. In Baden-Württemberg gelten diese Testpflichten weitgehend bereits.
- Impfpass-Fälscher werden künftig umfassend bestraft.
- Krankenhäuser erhalten eine Entschädigung für das Freihalten von Intensivbetten.
- Die Wirtschaftshilfen werden verlängert.
Weitere Informationen
Bund-Länder-Beschluss vom 18. November 2021 im Wortlaut
Statement von Ministerpräsident Winfried Kretschmann zu den Beschlüssen