Allgemeine Geschäftsbedingungen der PlochingenInfo

1. Geltungsbereich
1.1. Diese allgemeinen Geschäftsbedingungen gelten für alle von der PlochingenInfo, Marktstraße 36, 73207 Plochingen, E-Mail tourismus@plochingen.de, Telefon 07153 / 7005-250 (nachfolgend „PI“ genannt), vermittelten und organisierten Führungen bzw. Tagesprogramme („Vertragsleistungen“).
1.2. Für alle Vertragsleistungen und vorvertraglichen Schuldverhältnisse der Vertragspartner gelten ausschließlich diese AGB und die Buchungsbestätigung inklusive ihrer Anlagen (vgl. Ziff. 2.2), soweit die Vertragspartner nicht schriftlich etwas anderes vereinbaren. Andere Vertragsbedingungen werden nicht Vertragsinhalt, auch wenn PI ihnen im Einzelfall nicht ausdrücklich widerspricht.
1.3. Bezüglich der verschiedenen Vertragsdokumente (vgl. Ziff. 1.2) gilt folgende Geltungsreihenfolge:
- Die Buchungsbestätigung inklusive ihrer Anlagen;
- diese AGB.
1.4. Diese AGB gelten unabhängig davon, ob Sie Verbraucher oder Unternehmer sind. Sie sind Verbraucher, wenn Sie einen Vertrag mit uns zu Zwecken abschließen, die überwiegend weder Ihrer gewerblichen noch Ihrer selbständigen beruflichen Tätigkeit zugerechnet werden können. Dagegen ist Unternehmer jede natürliche oder juristische Person oder rechtsfähige Personengesellschaft, die beim Abschluss des Vertrags in Ausübung ihrer gewerblichen oder selbständigen beruflichen Tätigkeit handelt.

2. Vertragsschluss
2.1. Angebote von PI sind freibleibend und unverbindlich, es sei denn, ein Angebot ist schriftlich als bindend bezeichnet. Soweit im Angebot nicht anders bezeichnet, hält PI sich 4 Wochen an verbindliche Angebote gebunden.
2.1. Ein Vertrag über Vertragsleistungen kommt in der Regel durch ein verbindliches Angebot in Form einer Anmeldung zu einer Vertragsleistung und schriftliche Auftragsbestätigung durch PI (per E-Mail oder per Post) zustande. Eine Anmeldung ist nur schriftlich möglich (Brief, E-Mail, Fax).
2.2. Die Anmeldung erfolgt durch den die Buchung vornehmenden Kunden auch für alle in der Anmeldung mit aufgeführten Teilnehmern, für deren Vertragspflichten er wie für seine eigenen Verpflichtungen einsteht, sofern er eine entsprechende Verpflichtung durch ausdrückliche und gesonderte Erklärung übernommen hat. Der Anmelder versichert, für die mit angemeldeten Teilnehmer bevollmächtigt zu sein und erkennt auch für die übrigen Teilnehmer diese AGB an.

3. Leistungsbeschreibung
3.1. Der Umfang der vertraglichen Leistung ergibt sich aus der Buchungsbestätigung. Nebenabreden müssen schriftlich erfolgen und gelten nur dann als vereinbart, wenn auf sie in der Buchungsbestätigung verwiesen wird.
2.2. Die PI behält sich ausdrücklich vor, aus sachlich berechtigten, erheblichen oder nicht vorhersehbaren Gründen, Änderungen der Leistungsbeschreibungen und Preiserhöhungen vor Vertragsabschluss zu erklären und den Kunden vor der Buchung zu informieren. Änderungen oder Abweichungen einzelner Leistungen nach Vertragsschluss (nach Eingang der Buchungsbestätigung durch die PI) sind nur dann gestattet, soweit diese nicht erheblich sind und den Gesamtzuschnitt des gebuchten Programms nicht beeinträchtigen.

4. Bezahlung
4.1. Der Kunde zahlt PI die vereinbarte Vergütung.
4.2. Die Bezahlung hat bis spätestens 14 Tage nach Rechnungsstellung eingehend auf das Konto der PI zu erfolgen.

5. Kündigung durch den Kunden, Umbuchung
5.1. Der Kunde kann den Vertrag jederzeit vor Erbringung der Vertragsleistungen kündigen. Eine Kündigung muss in schriftlicher Form erfolgen, um wirksam zu sein.
5.2. Kündigt der Kunde wird eine angemessene Entschädigung für entstandene Aufwendungen fällig. Maßgeblich ist der Zugang der Kündigungserklärung bei der PI. Es gelten folgende Maßstäbe:
- Bis 14 Tage vor Leistungserbringung: kostenfrei;
- Bis 7 Tage vor Leistungserbringung: 50% des Gesamtpreises;
- Ab 6 bis 3 Tage vor Leistungserbringung: 75% des Gesamtpreises;
- Ab 2 Tage oder bei Nichterscheinen: 100% des Gesamtpreises.
5.3. Bei Buchungen für kulinarische Touren ist die vom Anmelder eine Woche vor Veranstaltungsbeginn mitgeteilte Teilnehmerzahl verbindlich und dient als Berechnungsgrundlage.
5.4. Die PI behält sich vor, anstelle der Pauschalbeträge eine höhere, konkrete Entschädigung zu fordern, soweit die PI nachweist, dass wesentlich höhere Aufwendungen als die jeweils anwendbare Pauschale entstanden sind. Es werden dem Kunden in jedem Fall die Stornokosten des gebuchten Leistungsträgers in voller Höhe in Rechnung gestellt, sofern diese von dem jeweiligen Leistungsträger entsprechend deren eigenen AGBs erhoben werden.
5.5. Wünscht der Kunde eine Umbuchung nach Vertragsschluss im Hinblick auf den Termin oder sonstige Leistungen, kann die PI, sofern die Durchführung des Umbuchungswunsches möglich ist, ein Umbuchungsentgelt in Höhe von € 5,00 pro Person verlangen. Ein Rechtsanspruch des Kunden auf die Vornahme der Umbuchung besteht nicht.

6. Kündigung durch die PI, Vertragsaufhebung
6.1. Die PI kann insbesondere dann den Vertrag ohne Einhaltung einer Frist kündigen, wenn der Kunde die Durchführung der Vertragsleistungen ungeachtet einer Abmahnung nachhaltig stört, oder wenn er sich in solchen Maße vertragswidrig verhält, dass die sofortige Aufhebung des Vertrages gerechtfertigt ist. In diesen Fällen behält die PI den Anspruch auf die Vergütung, wobei ersparte Aufwendungen und sonstige Vorteile, die infolge der fristlosen Kündigung bzw. des Rücktritts erlangt werden, angerechnet werden.
6.2. Witterungsverhältnisse / Höhere Gewalt:
Soweit im Einzelfall nichts anderes vereinbart ist, finden die vereinbarten Führungen bei jedem Wetter statt.
Durch höhere Gewalt und/oder aus Sicherheitsgründen kann es erforderlich sein, dass der gebuchte Termin nicht wahrgenommen werden kann oder es zu Änderungen von Programmbestandteilen kommt. Dies gilt insbesondere für Kirchenöffnungen, auf die die PI keinen Einfluss hat. Im Falle einer notwendigen Stornierung wird die PI in Absprache mit dem Kunden einen Ersatztermin vereinbaren.

7. Wartezeit und Ausfallgebühren
7.1. Bei einer absehbaren Verspätung ist die PI unverzüglich, spätestens zum Zeitpunkt des vereinbarten Beginns der Vertragsleistungen, zu informieren. PI gewährt dem Kunden eine Kulanzfrist von maximal 30 Minuten über die vereinbarte Zeit hinaus.
7.2. Bei einer gemeldeten Verspätung von mehr als 30 Minuten wird ein Wartegeld in Höhe von 15,00 € pro Gruppe fällig.
7.3. Bei einer Verspätung durch den Kunden hat dieser keinen Anspruch mehr auf die volle Leistungserbringung. Wenn die Verfügbarkeit des Gästeführers es nicht erlaubt, die geplante Führungsdauer einzuhalten, wird diese entsprechend der Verspätung reduziert. Der Vergütungsanspruch der PI wird hiervon nicht berührt.
7.4. Nach Ablauf der Wartezeit von 30 Minuten wird PI von der Leistungspflicht frei, wenn der Kunde die Verspätung nicht gemeldet hat. PI hat in diesem Fall Anspruch auf die volle vereinbarte Vergütung.

8. Haftung
8.1. PI leistet Schadensersatz und Ersatz vergeblicher Aufwendungen, gleich aus welchem Rechtsgrund, nur in folgendem Umfang:
a) Die Haftung bei Vorsatz und Garantien ist unbeschränkt.
b) Bei grober Fahrlässigkeit haftet PI in Höhe des typischen und bei Vertragsabschluss vorhersehbaren Schadens.
c) Bei fahrlässiger Verletzung einer so wesentlichen Pflicht, deren Erfüllung die ordnungsgemäße Durchführung des Vertrags überhaupt erst ermöglicht, auf deren Einhaltung der Kunde regelmäßig vertraut und vertrauen darf und deren Verletzung die Erreichung des Vertragszwecks gefährdet (Kardinalpflicht), haftet PI in Höhe des typischen und bei Vertragsschluss vorhersehbaren Schadens, maximal jedoch in Höhe des Nettoauftragsvolumens.
d) In allen anderen Fällen fahrlässiger Pflichtverletzungen ist die Haftung ausgeschlossen.
e) Bei Verletzung von Leben, Körper und Gesundheit und bei Ansprüchen aus dem Produkthaftungsgesetz gelten die gesetzlichen Regelungen ohne Beschränkungen.
8.2. PI bleibt der Einwand des Mitverschuldens offen.
8.3. Die PI haftet nicht für Leistungsstörungen, welche als Fremdleistungen anderer Leistungsträger lediglich vermittelt werden, wenn diese Leistungen ausdrücklich in der Buchungsbestätigung als Fremdleistung gekennzeichnet werden und erkennbar nicht Bestandteil der Pauschale sind.
8.4. Für lediglich vermittelte Leistungen anderer Anbieter / Veranstalter gelten deren jeweilige Vertragsbedingungen.
8.5. Die vereinbarten vertraglichen Leistungen enthalten ausdrücklich keine Versicherungen zu Gunsten des Kunden.

9. Besondere Regelungen im Zusammenhang mit Pandemien (insbesondere dem Corona-Virus)
9.1. Die Parteien sind sich einig, dass die vereinbarten Leistungen durch die PI stets unter Einhaltung und nach Maßgabe der zum jeweiligen Leistungszeitpunkt geltenden behördlichen Vorgaben und Auflagen erbracht werden.
9.2. Der Kunde erklärt sich einverstanden, angemessene Nutzungsregelungen oder -beschränkungen von der PI bei der Inanspruchnahme von Leistungen zu beachten und im Falle von auftretenden typischen Krankheitssymptomen der PI unverzüglich zu verständigen.

10. Erfüllungsort, Rechtswahl und Gerichtsstand
10.1. Die Unwirksamkeit einzelner Bestimmungen des Vertrages hat nicht die Unwirksamkeit des gesamten Vertrages zur Folge. Das gleiche gilt für die vorliegenden Allgemeinen Geschäftsbedingungen.
10.2. Soweit sich aus dem Vertrag mit der PI nichts anderes ergibt, ist der Erfüllungs- und Zahlungsort der Geschäftssitz der PI. Es gilt das Recht der Bundesrepublik Deutschland unter Ausschluss des Kollisionsrechts. Dies gilt insbesondere für Gäste bzw. Auftraggeber, die keinen allgemeinen Wohn- bzw. Geschäftssitz in einem Land der Europäischen Union oder in der Schweiz haben.
10.3. Für sämtliche gegenwärtigen und zukünftigen Ansprüche aus oder im Zusammenhang mit einem Vertrag mit Kaufleuten, juristischen Personen des öffentlichen Rechts oder öffentlich-rechtliches Sondervermögen ist ausschließlich Gerichtsstand der Geschäftssitz der PI. Der gleiche Gerichtsstand gilt, wenn der Gast bzw. der Auftraggeber zum Zeitpunkt des Vertragsabschlusses seinen Wohnsitz oder gewöhnlichen Aufenthaltsort im Inland hat, aber nach Vertragsabschluss seinen Wohnsitz oder gewöhnlichen Aufenthaltsort aus dem Inland verlegt.

(Stand: November 2020)